Frau vor dem Schriftzug Zensus wählt auf einem Zahlenrad das Jahr 2022
Frau vor dem Schriftzug Zensus wählt auf einem Zahlenrad das Jahr 2022

Zensus 2022

Der Zensus 2022 ist erfolgreich beendet worden.

Zensus – Volkszählung: Was ist das eigentlich?

Da viele Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene auf Einwohner- und Wohnungszahlen beruhen, ist es wichtig genaue Zahlen als Planungsgrundlage zu haben. Hierzu wird seit 2011 alle 10 Jahre der Zensus (die Volkszählung) durchgeführt. Der Zensus 2021 wurde aufgrund der Corona Pandemie in das Jahr 2022 verschoben.

Wie auch 2011, besteht der Zensus 2022 aus drei Teilen:

  • Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis
  • Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen (Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte)
  • Gebäude- und Wohnungszählung

Die Befragungen fanden von Mai bis August 2022 statt.

Ergebnisse Zensus 2022

Am 25.6.2024 stellte das Statistische Bundesamt die ersten Ergebnisse des Zensus 2022 vor. Weitere Daten werden bis Jahresende nach und nach auf der Seite des Zensus 2022 veröffentlicht.

Wer führte den Zensus durch?

Der Zensus wurde durch die Statistischen Landesämter geplant und mit Hilfe der Städte und Gemeinden durchgeführt. Hierzu wurden in jeder Stadt oder Gemeinde eigene Zensus Erhebungsstellen eingerichtet – so auch in Worms.

Die Erhebungsstelle Worms war für die Organisation und Durchführung der Haushaltsbefragung und der Erhebung an den Sonderbereichen zuständig. Nach der erfolgreichen Durchführung des Zensus 2022 wurde die Erhebungsstelle zum 28.2.2023 geschlossen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wurde vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz durchgeführt. 

Wer wurde befragt?

Der Zensus 2022 erfolgte registergestützt, was bedeutet, dass als Basis der Zählung die Daten der Einwohnermeldeämter herangezogen wurden.

Durch die Haushaltsbefragung sollen Fehlbestände, Über- und Untererfassungen korrigiert werden. Demnach wurden also nicht alle Wormser Bürger und Bürgerinnen befragt, sondern nur eine Stichprobe. 

Personen, die an Sonderbereichen lebten, wie beispielsweise Studentenwohnheime oder Arbeiterwohnheime, wurden alle befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung hingegen stellvertretend auskunftspflichtig gewesen.

Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen wurden alle Eigentümer*innen, bzw. die Verwalter*innen sowie sonstige Verfügungs ‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt. Zuständig war hierfür das Statistische Landesamt Rheinland Pfalz. 

Für den Zensus bestand eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Zensus-Seiten:

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