Am 15. Mai 2022 startet der Zensus!
Ab sofort sind unsere Interviewer/innen im Stadtgebiet unterwegs und benachrichtigen die Personen per Briefeinwurf über Ihre Teilnahme.
Da viele Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene auf Einwohner- und Wohnungszahlen beruhen, ist es wichtig genaue Zahlen als Planungsgrundlage zu haben. Hierzu wird seit 2011 alle 10 Jahre der Zensus (die Volkszählung) durchgeführt. Der Zensus 2021 wurde aufgrund der Corona Pandemie in das Jahr 2022 verschoben.
Wie auch 2011, besteht der Zensus 2022 aus drei Teilen:
Die Befragungen finden von Mai bis August 2022 statt.
Der Zensus wird durch die Statistischen Landesämter geplant und mit Hilfe der Städte und Gemeinden durchgeführt. Hierzu wurden in jeder Stadt oder Gemeinde eigene Zensus Erhebungsstellen eingerichtet – so auch in Worms.
Die Erhebungsstelle Worms ist für die Organisation und Durchführung der Haushaltsbefragung und der Erhebung an den Sonderbereichen zuständig. Die Mitarbeiter/innen der Erhebungsstelle stehen zudem als Ansprechpartner/innen zur Verfügung und Koordinieren den Einsatz der Interviewer/innen.
Wir suchen Interviewer/innen, die uns tatkräftig unterstützen!
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Vorbefragung hierzu hat schon gestartet.
Der Zensus 2022 erfolgt registergestützt, was bedeutet, dass als Basis der Zählung die Daten der Einwohnermeldeämter herangezogen werden.
Durch die Haushaltsbefragung sollen Fehlbestände, Über- und Untererfassungen korrigiert werden. Demnach werden also nicht alle Wormser Bürger und Bürgerinnen befragt, sondern nur eine Stichprobe. Sollten Sie durch das Zufallsprinzip in der Stichprobe sein und somit an der Befragung teilnehmen, werden Sie ab sofort auf dem Postweg hierüber informiert.
Personen, die an Sonderbereichen leben, wie beispielsweise Studentenwohnheime oder Arbeiterwohnheime, werden alle befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung hingegen stellvertretend auskunftspflichtig
Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümer*innen, bzw. die Verwalter*innen sowie sonstige Verfügungs ‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt. Zuständig ist hierfür das Statistische Landesamt Rheinland Pfalz. Für Rückfragen zur Gebäude- und Wohnungszählung steht folgende Hotline zur Verfügung: 02603/5048000.
Beachten Sie bitte, dass für den Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht.
Servicezeiten:
Zensus Hotline Worms: (0 62 41) 8 53 - 84 44
E-Mail: ZnssInfwrmsd
Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Worms
Zensus
Erhebungsstelle
Marktplatz
2
67547
Worms
Postanschrift:
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Zensus
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Worms
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Zensus-Seiten: