Auf dieser Seite findet ihr alles Rund um die Themen Zuschussanträge, Förderrichtlinien und Freistellungen.
Ihr findet die Datei weiter unten unter "Förderrichtlinien" - Stadt Worms | Gültig ab dem 01.01.2021
Dies sind die Änderungen:
1. Veranstaltungen im Rahmen des Sommerferienkalenders des Kinder-und Jugendbüros
Sommerfreizeiten: die Beschreibung der Maßnahme muss bis spätestens zum 28.02. im Jahr der geplanten Maßnahme beim Kinder- und Jugendbüro vorliegen.
3,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in (vorher 2,00 €)
4,00 € pro Tag und ehrenamtliche Betreuer/-in
8,00 € pro Tag und ehrenamtlichen Betreuer/-in mit Juleica (Jugendleitercard) bzw. Übungsleiter (C-Lizenz).
Auch digitale Schulungen sind förderfähig
Zuschussbeitrag:
4,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in (halber Tagessatz) 8,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in (voller Tagessatz) 16,00 € pro Teilnehmer/in bei Kurzlehrgängen
Auch digitale Schulungen und Lehrgänge sind förderfähig
Zuschussbetrag:
4,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in (halber Tagessatz) 8,00 € pro Tag und Teilnehmer/-in (voller Tagessatz) 16,00 € pro Teilnehmer/in bei Kurzlehrgängen
Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes formlos beim Kinder- und Jugendbüro gestellt werden. Der Antrag kann auch per Mail zugesendet werden.
Im Bereich Veranstaltungen werden jetzt auch Veranstaltungen der politischen Bildung gefördert
Der Zuschussbeitrag erhöht sich auf maximal 400,00 Euro
Hier findet ihr je nach Art eures Projekts die jeweiligen Zuschussanträge. Diese sind noch mal gegliedert in Stadt, Kreis- und Landesebene, sowie ergänzt mit Teilnehmendenliste als Vorlage.
Sachkostenzuschuss der Stadt Worms: Osterferienkalender
Ferienspiele Kreis Alzey-Worms
Ferienspiele Land Rheinland-Pfalz & Liste Teilnehmer_innen
Hier findet ihr eine Zusammenstellung der Förderrichtlinien in Worms, im Kreis Alzey-Worms und in Rheinland-Pfalz.
Auf der Homepage des Kinder- und Jugendbüros (Kijub) der Stadt Worms findest Du die Förderrichtlinien, die Kontaktdaten des Kinder- und Jugendbüros, sowie weitere Förderanträge (Projekte, Jugendräume, Veranstaltungen, Material).
Auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms findest Du die
Förderrichtlinien des Kreises Alzey-Worms, die Kontaktdaten der Kreisjugendpflegerin Christine Hassemer,sowie weitere Anträge und interessante Dienstleistungen (Zeltplatz Niederwiesen, Spielkiste, Party-Pass, usw.) des Jugendamtes.
Auf der Homepage des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz findest Du Informationen zum Landesjugendplan des Landes Rheinland-Pfalzes.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz
Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat im folgenden Dokument bestehende Freistellungsregelungen für allgemein ehrenamtliche Tätige zusammengefasst. Stand 2018.
Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz
Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit (Sonderurlaub)
Einen eigenen Bereich umfasst die Jugendarbeit. In der Jugendarbeit tätige Personen können eine Freistellung von der Arbeit erhalten, wenn sie Tätigkeiten in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten ausüben. An diesen Orten halten sich Jugendliche vorübergehend zu Sport, Jugendkultur, Erholung und Freizeitgestaltung auf. Ebenso zählen Jugendwanderungen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen sowie Aus- und Fortbildungslehrgängen, Schulungsmaßnahmen sowie Fachtagungen zu den Maßnahmen, bei denen eine Freistellung gewährt werden kann.
Es können bis zu 12 Arbeitstage jährlich beantragt werden. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung. Allerdings gewährt das Land für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 60 €.
Weitere Informationen:
Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit