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Freistellungsmöglichkeiten

Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat im folgenden Dokument bestehende Freistellungsregelungen für allgemein ehrenamtliche Tätige zusammengefasst. Stand 2018.

Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche in Rheinland-Pfalz 


Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit (Sonderurlaub)

Einen eigenen Bereich umfasst die Jugendarbeit. In der Jugendarbeit tätige Personen können eine Freistellung von der Arbeit erhalten, wenn sie Tätigkeiten in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten ausüben. An diesen Orten halten sich Jugendliche vorübergehend zu Sport, Jugendkul­tur, Erholung und Freizeitgestaltung auf. Ebenso zählen Jugendwanderungen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen sowie Aus- und Fortbildungslehrgängen, Schu­lungsmaßnahmen sowie Fachtagungen zu den Maßnahmen, bei denen eine Freistellung gewährt werden kann.

Es können bis zu 12 Arbeitstage jährlich beantragt werden. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung. Allerdings gewährt das Land für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 60 €.

Weitere Informationen:

Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit

Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Vorlage - Anfrage Arbeitgeber Freistellung

Weitere Vorlagen

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