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Fördermöglichkeiten über die Stadtverwaltung Worms

Zuschussanträge

Hier findet ihr je nach Art eures Projekts die jeweiligen Zuschussanträge bei der Stadtverwaltung Worms. 

Voraussetzungen zu Förderung durch die Stadtverwaltung Worms:


Zuschussberechtigt sind nur Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugendarbeit (…), die der Rahmenvereinbarung zum § 72a SGB VIII beigetreten sind.

Zuschüsse werden für Teilnehmer:innen im Alter von 7 bis 27, die in Worms ihren Wohnsitz haben, gewährt.
Betreuer:innen müssen mindesten 16, Leiter:innen mindestens 18 Jahre alt sein. Betreuer:innen mit Juleica (Jugendleitertcard) bzw. Übungsleiter:innen (C-Lizens) können nur bezuschusst werden, wenn ein gültiger Nachweis hierfür vorliegt.
Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen (keine Hauptamtliche!) eines Wormser Veranstalters sind auch zuschussberechtigt, wenn sie außerhalb von Worms wohnen bzw. über 27 Jahre alt sind.
Nichtförderungsfähig sind Veranstaltungen und Maßnahmen von Kindertagesstätten und Schulklassen sowie Veranstaltungen und Maßnahmen, die einen überwiegend religiösen, sportlichen oder parteipolitischen Charakter haben.


Freizeiten/Schulungen/Lehrgang
Jugendräume
Material
Projekte
Veranstaltung

Die Förderanträge müssen spätestens 2 Monate nach Beendigung beim Kinder- und Jugendbüro vorliegen.

Personenzahl: mind. 5 Personen im Alter von 7-27 Jahren, 1 Betreuer:in je 7 angefangene Teilnehmer:innen
Lager und Freizeiten in den Sommerferien ab drei Übernachtungen werden nur bezuschusst, wenn der Träger die Maßnahme bis spätestens zum 31.03. des geplanten Jahres im Online-Sommerferienkalender veröffentlicht hat.

Anträge (inklusive Finanzierungsplan) müssen spätestens 4 Wochen vor Anschaffung des Materials beim Kinder- und Jugendbüro gestellt werden.
Spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ist dem Kinder- und Jugendbüro eine Kopie der Abrechnung vorzulegen.
Gefördert werden 1/3 der Gesamtkosten von 100,-€ bis max. 400,-€.

Anträge (inklusive Finanzierungsplan) müssen bis spätestens 4 Wochen, bei Antragssummen über 500,- € 6 Wochen vor Beginn des Projektes beim Kinder- und Jugendbüro gestellt werden.
Spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ist dem Kinder- und Jugendbüro eine Kopie der Abrechnung vorzulegen.
Über die Fördersumme wird im Einzelfall entschieden

Anträge (inklusive Finanzierungsplan) müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Kinder- und Jugendbüro gestellt werden.
Spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ist dem Kinder- und Jugendbüro eine Kopie der Abrechnung vorzulegen.
Gefördert wird 1/3 der Gesamtnoten bis max. 400,-€.

Förderrichtlinien

Hier findet ihr eine Zusammenstellung der Förderrichtlinien der Stadtverwaltung Worms.

Stadt Worms

Auf der Homepage des Kinder- und Jugendbüros (Kijub) der Stadt Worms findest Du die Förderrichtlinien und die Kontaktdaten des Kinder- und Jugendbüros. Melde dich gerne dort, wenn du Fragen zu einem Förderantrag bei der Stadtverwaltung hast.

© Stadtjugendring Worms e.V.

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