13.03.2024 / Verkehr

Verkehrserhebungen in der Bärengasse

Die Verwaltung hat in der vergangenen Woche erneut Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen in der Bärengasse durchgeführt.

Die Bärengasse in Worms. Das Archivbild zeigt die schmale Einbahnstraße in der Altstadt.
Die Bärengasse in Worms. Das Archivbild zeigt die schmale Einbahnstraße in der Altstadt.

Verkehrsplanerische Maßnahmen nicht gerechtfertigt

Die Verkehrsberuhigung in der Wormser Altstadt war bereits mehrfach Thema in verschiedenen Ausschüssen, zuletzt im Innenstadtausschuss. Dort hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass frühere Messungen und Verkehrsbeobachtungen keine Veränderungen der bestehenden Regelungen in der Bärengasse und Rheinstraße nahelegen. Nach Hinweisen besorgter Anwohner hat die Verwaltung in der vergangenen Woche erneut Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen in der Bärengasse durchgeführt.

Dazu wurden in der Zeit von Montag, 4. März, bis Sonntag, 10. März, in der Bärengasse durch ein Erfassungsgerät sowohl die gefahrenen Geschwindigkeiten als auch die Anzahl der auf der Fahrbahn passierenden Fahrzeuge erfasst.

Orientiert an den offiziellen Vorgaben der EVE (Empfehlung für Verkehrserhebungen) wurde der Zeitraum von Dienstag bis Donnerstag ausgewertet. (Aufgrund einer Baumaßnahme im Bereich Rheinstraße / Bärengasse wurden die Daten von Montag nicht hinzugezogen.) Über die Vorgaben der EVE hinaus liegen nicht nur Daten für bestimmte Tageszeiten vor, sondern reale 24-Stunden-Werte, so dass keine Hochrechnung erfolgen musste.

Im dreitägigen Zeitraum der Messungen wurden in der Bärengasse insgesamt 86 Fahrzeuge erfasst. Diese fuhren mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 km/h. Die für die Verkehrsplanung entscheidende V85-Geschwindigkeit (maximale Geschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge gefahren wird) betrug 29 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die absolute Höchstgeschwindigkeit eines einzelnen Verkehrsteilnehmers lag bei 45 km/h. (Dabei handelte es sich um einen einzigen „Ausreißer“ in der Messung.)

Die erhobenen Daten bestätigen die bisherige Einschätzung der Verwaltung und unterstreichen die Tatsache, dass keine verkehrsplanerischen Maßnahmen gerechtfertigt oder erforderlich sind.

Quelle: Stadt Worms

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