blaue Symbole für Barriern (Rollstuhl, Taub, Blind) auf einer Computer-Tastatur
blaue Symbole für Barriern (Rollstuhl, Taub, Blind) auf einer Computer-Tastatur

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die zentralen Webseiten der Stadt Worms, die Bürgerhomepage "Nibelungenstadt Worms" (worms.de) sowie die Kultur- und Tourismus-Homepage "Worms erleben" (worms-erleben.de). Sie gilt ebenso für die Microsites von worms.de, jedoch nicht für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. 

Für Rheinland-Pfalz ist dies geregelt im § 10 des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz - (Landesinklusionsgesetz - InklG RP)  und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP)

Diese Erklärung wurde am 18.11.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.08.2023 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Die Anforderungen der aktuellen BITV werden nur teilweise erfüllt. 

Grundlage dieser Erklärung ist zum einen eine Selbstbewertung. 

Zum anderen wurde die Zugänglichkeit der Website worms.de im Rahmen der vereinfachten Prüfung auf Barrierefreiheit durch die Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT), Landesamt für Steuern überprüft.
Die Überprüfung fand zuletzt im Mai 2022 statt.
Die Erfolgskriterien wurden zu 44 % bestanden.
Das Prüfergebnis lautet: nicht barrierefrei.

Nicht vollständig übereinstimmende Inhalte sind im Folgenden angeführt.

An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet.

zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung

Um die Zugänglichkeit ihrer Webseiten zu verbessern, hat die Stadt Worms folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:

Vorlese-Funktion "ReadSpeaker"

Bild 1: ReadSpeaker "Vorlese-Button" befindet sich auf jeder Seite oben links, unterhalb des Identbildes (das Bild zeigt die Startseite von worms.de).
Bild 1: ReadSpeaker "Vorlese-Button" befindet sich auf jeder Seite oben links, unterhalb des Identbildes (das Bild zeigt die Startseite von worms.de).
© Fotograf: Stadt Worms
Bild 2: Vorlese-Button von ReadSpeaker. Zu sehen ist links ein Menü-Symbol (drei Balken übereinander), in der Mitte ein Ton-Symbol (Lautsprecher) und das Wort Vorlesen, rechts ein grüner "Weiter-Pfeil"
Bild 2: Vorlese-Button von ReadSpeaker. Zu sehen ist links ein Menü-Symbol (drei Balken übereinander), in der Mitte ein Ton-Symbol (Lautsprecher) und das Wort Vorlesen, rechts ein grüner "Weiter-Pfeil"
© Fotograf: ReadSpeaker

Auf unserer Homepage www.worms.de gibt es die Vorlese-Funktion von "ReadSpeaker webReader".

Mit der Vorlese-Funktion können Sie sich

  • alle Texte unserer Webseite www.worms.de vorlesen lassen,
  • Texte in 22 verschiedene Sprachen übersetzen und vorlesen lassen,
  • eine andere Schriftgröße, Schriftfarbe und Vorlesegeschwindigkeit auswählen.

Die Vorlese-Funktion finden Sie auf allen Seiten jeweils oben links unter dem großen Identbild (siehe Bild 1).

Die Vorlese-Funktion erkennen Sie am "Vorlesen-Schalter mit Pfeil" (siehe Bild 2).

Was die Vorlese-Funktion alles kann:

  • Inhalte der Webseite laut vorlesen lassen,
  • Text vergrößern lassen,
  • eine ablenkungsfreie Version einer Webseite zeigen lassen: mit farblich hervorgehobenen Text in der von Ihnen bevorzugten Schriftart, Schriftgröße und Schriftfarbe,
  • eine Audio-Version herunterladen, um sie auch offline anhören zu können,
  • einen ausgewählten Text in verschiedene Sprachen übersetzen und vorlesen lassen,
  • die Vorlese-Geschwindigkeit anpassen,
  • die Bedeutung eines Wortes im Wörterbuch nachschlagen.

Alle Funktionen können auch per Tastatursteuerung bedient werden.

Wir wünschen Ihnen ein barrierearmes Hör- und Lesevergnügen.

Leitfaden für Redakteure

Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in Leitfäden für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter unserer Internetseiten.

Insbesondere der neue Leitfaden "Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen - Leitfaden für Redakteure" - erstellt in Abstimmung mit der Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT, Landesamt für Steuern) - informiert umfassend über die wichtigsten Schritte:

  • gut verständliche Texte,
  • Vermeiden bzw. sparsamer Einsatz von Anglizismen, Fremdwörtern und Abkürzungen,
  • übersichtliche Textstrukturen,
  • sachgerechter Einsatz von Seitentiteln, Überschriften, Tabellen
  • gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung von Links und Abkürzungen (etwa aussagekräftige Linktexte/Alternativtexte und HTML-Tags)
  • sachgerechte Auszeichnung von Bildern und Grafiken (Bildbeschreibung und Alternativtext),
  • Vermeiden von Nicht-Text-Inhalten bzw. Bereitstellung von Text-Alternativen,
  • und einiges mehr.

Seiteninhalte und im Speziellen die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit werden vor der Veröffentlichung durch das Web-Infrastrukturmanagement regelmäßig geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nachfolgende Inhalte sind derzeit nur eingeschränkt bzw. noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. An der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseiten wird kontinuierlich gearbeitet - insbesondere bei der Überarbeitung bestehender bzw. Veröffentlichung neuer Inhalte.

  • Leichte Sprache: Informationen zu den wesentlichen Inhalten unserer Homepage, Hinweise zur Navigation sowie die Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar.

  • Gebärdensprache: Informationen zu den wesentlichen Inhalten unserer Homepage, Hinweise zur Navigation sowie die Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. 

  • Kontraste / Farben: Vereinzelt können niedrige Kontraste die Lesbarkeit erschweren (etwa Hinweise in Formularfeldern, Texte in Bildelementen/Slides, Bild-Captcha).

  • Bedienbarkeit per Tastatur: Vereinzelt kann es zu Einschränkung in der Bedienbarkeit per Tastatur kommen (etwa das Öffnen von Untermenüs, „nach oben“-Schaltfläche, Blöcke überspringen).

  • Überschriften: Nicht immer sind Inhalte durch Überschriften in der richtigen Reihenfolge gegliedert, was die Vorlesbarkeit bzw. das Navigieren innerhalb einer Seite erschweren kann.

  • Links: Linktexte erklären mitunter nicht ausreichend das Linkziel, Alternativtexte können fehlen.

  • Bilder: Der Bildinhalt ist mitunter nicht ausreichend beschrieben; Alternativtexte (bei verlinkten Bildern das Bildziel) können fehlen. 

  • Nicht-Text-Inhalte: Für Bilder mit Textinformationen stehen mitunter keine Textalternativen zur Verfügung. Bei Überarbeitung der Inhalte werden künftig sämtliche grundlegend relevanten Informationen auch in Textform angeboten.

  • Slider und Bildergalerien: Der automatische Bildwechsel von Bilderkarussells (Slider) und Bildergalerien lässt sich nicht anhalten.

  • Formulare: Es steht derzeit keine Alternative zu Bild-Captcha zur Verfügung.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dateien und Dokumente: Hochgeladenen Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei. Dies betrifft vor allem PDF-Dateien und eingescannte Dokumente. 
    Hinweis: Auf unseren Webseiten sind hunderte Dokumente veröffentlicht. All diese zu überarbeiten und zu ersetzen, stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei Neuauflagen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Sofern Sie eine barrierefreie Variante eines Dokumentes benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kontakt unten.

  • Videos und Audio-Dateien: Unsere eingebundenen Videos sind auf der Video-Plattform YouTube veröffentlicht.
    Mehrheitlich sind keine synchronen Untertitel vorhanden. Ebenso wird hierfür eine synchrone Audiodeskription nicht angeboten. Eine Volltextalternative steht nicht zur Verfügung. 
    Hinweis: Eingebundene Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden auch in Textform auf unseren Webseiten angeboten. Eine barrierefreie Aufbereitung ist daher nicht erforderlich. Wir sind jedoch bestrebt, Untertitel in künftigen Videoproduktionen zu berücksichtigen. 

  • Karten, Pläne und Luftbilder (Geoportal der Stadt Worms): Zu unseren Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine barrierefreie Alternative. 
    Hinweis: Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah bereitgestellt.

  • E-Mail-Adressen:  Verlinkte E-Mail-Adressen auf unseren Webseiten sind aus Gründen des Spam-Schutzes nicht vollständig vorlesbar.

Anmerkung zur Schreibweise (Gendering - geschlechtergerechte Sprache):

Gendergerechtigkeit und Inklusion sind uns ein großes Anliegen. Damit unsere Texte für alle Menschen - insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - gut lesbar und verständlich sind, verzichten wir auf sprachliche Kurzformen mittels Sonderzeichen für weibliche, männliche und diverse Personen. Wir bemühen uns um geschlechterneutrale Schreibweisen und verwenden das generische Maskulin nach den offiziellen Rechtschreibregeln.

Seien Sie versichert: Unsere Texte meinen alle Menschen!

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseiten worms.de und worms-erleben.de  behindern, freuen wir uns über eine Mitteilung. 

Bitte senden Sie eine E-Mail an das Web-Infrastrukturmanagement der Stadt Worms, 
mit dem Betreff: "Barrieren in der Webseite".

Bitte beschreiben bzw. nennen Sie uns in Ihrer E-Mail möglichst genau:

  • die URL (Adresszeile in ihrem Browser) der betroffenen Webseite oder des Dokuments,
  • das Problem bei Nutzung dieser Webseite oder dieses Dokumentes,
  • die von Ihnen genutzten Hilfsmittel beim Besuch unserer Webseite,
  • den von Ihnen genutzte Web-Browser beim Besuch unserer Webseite,
  • das von Ihnen genutzte Gerät beim Besuch unserer Webseite (z.B. Desktop-Computer oder mobiles Endgerät).

Ihre Mitteilung hilft uns, unsere Webangebote zu verbessern - vielen Dank!

Gerne werden wir auch versuchen, Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie uns bitte über Ihren Bedarf.

Kontakt

Web-Infrastrukturmanagement (Internetredaktion)
E-Mail Kontaktformular

Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit

Sollten Sie nach Ihrer Mitteilung unter „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für Rheinland-Pfalz wenden. Sie ist beim Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: (0 61 31) 16 53 42
Fax: (0 61 31) 16 17 53 42
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