Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die zentralen Webseiten der Stadt Worms, die Bürgerhomepage "Nibelungenstadt Worms" (worms.de) sowie die Kultur- und Tourismus-Homepage "Worms erleben" (worms-erleben.de). Sie gilt ebenso für die Microsites von worms.de, jedoch nicht für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Für Rheinland-Pfalz ist dies geregelt im § 10 des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz - (Landesinklusionsgesetz - InklG RP) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 18.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.08.2023 überprüft.
Die Anforderungen der aktuellen BITV werden nur teilweise erfüllt.
Grundlage dieser Erklärung ist zum einen eine Selbstbewertung.
Zum anderen wurde die Zugänglichkeit der Website worms.de
im Rahmen der vereinfachten Prüfung auf Barrierefreiheit durch die
Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT), Landesamt für Steuern
überprüft.
Die Überprüfung fand zuletzt im Mai 2022 statt.
Die Erfolgskriterien wurden zu 44 %
bestanden.
Das Prüfergebnis lautet: nicht barrierefrei.
Nicht vollständig übereinstimmende Inhalte sind im Folgenden angeführt.
An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet.
Um die Zugänglichkeit ihrer Webseiten zu verbessern, hat die Stadt Worms folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
Auf unserer Homepage www.worms.de gibt es die Vorlese-Funktion von "ReadSpeaker webReader".
Mit der Vorlese-Funktion können Sie sich
Die Vorlese-Funktion finden Sie auf allen Seiten jeweils oben links unter dem großen Identbild (siehe Bild 1).
Die Vorlese-Funktion erkennen Sie am "Vorlesen-Schalter mit Pfeil" (siehe Bild 2).
Was die Vorlese-Funktion alles kann:
Alle Funktionen können auch per Tastatursteuerung
bedient werden.
Wir wünschen Ihnen ein barrierearmes Hör- und Lesevergnügen.
Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in Leitfäden für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter unserer Internetseiten.
Insbesondere der neue Leitfaden "Barrierefreiheit in den redaktionellen Abläufen - Leitfaden für Redakteure" - erstellt in Abstimmung mit der Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT, Landesamt für Steuern) - informiert umfassend über die wichtigsten Schritte:
Seiteninhalte und im Speziellen die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit werden vor der Veröffentlichung durch das Web-Infrastrukturmanagement regelmäßig geprüft.
Nachfolgende Inhalte sind derzeit nur eingeschränkt bzw. noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. An der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseiten wird kontinuierlich gearbeitet - insbesondere bei der Überarbeitung bestehender bzw. Veröffentlichung neuer Inhalte.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
Anmerkung zur Schreibweise (Gendering - geschlechtergerechte Sprache):
Gendergerechtigkeit und Inklusion sind uns ein großes Anliegen. Damit unsere Texte für alle Menschen - insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - gut lesbar und verständlich sind, verzichten wir auf sprachliche Kurzformen für weibliche, männliche und diverse Personen. Wir bemühen uns um geschlechterneutrale Schreibweisen und verwenden das generische Maskulin nach den offiziellen Rechtschreibregeln.
Seien Sie versichert: Unsere Texte meinen alle Menschen!
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseiten worms.de und worms-erleben.de behindern, freuen wir uns über eine Mitteilung.
Bitte senden Sie eine E-Mail an das Web-Infrastrukturmanagement der Stadt Worms,
mit dem Betreff: "Barrieren in der Webseite".
Bitte beschreiben bzw. nennen Sie uns in Ihrer E-Mail möglichst genau:
Ihre Mitteilung hilft uns, unsere Webangebote zu verbessern - vielen Dank!
Gerne werden wir auch versuchen, Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie uns bitte über Ihren Bedarf.
Sollten Sie nach Ihrer Mitteilung unter „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für Rheinland-Pfalz wenden. Sie ist beim Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: (0 61 31) 16 53 42
Fax: (0 61 31) 16 17 53 42
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