Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die zentralen Webseiten der Stadt Worms, die Bürgerhomepage "Nibelungenstadt Worms" (worms.de) sowie die Kultur- und Tourismus-Homepage "Worms erleben" (worms-erleben.de). Sie gilt ebenso für die Microsites von worms.de, jedoch nicht für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere digitalen Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz (siehe Link-Schaltflächen im Anschluss) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am 18.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.06.2024 überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Die Anforderungen der aktuellen BITV werden teilweise erfüllt.
Grundlage dieser Erklärung ist zum einen eine
Selbstbewertung.
Zum anderen wurde die Zugänglichkeit der Website worms.de
im Rahmen der vereinfachten Prüfung auf Barrierefreiheit durch die
Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT), Landesamt für Steuern
überprüft. Die Überprüfung fand zuletzt im Mai 2022 statt. Die Erfolgskriterien wurden zu 44 %
bestanden. Das Prüfergebnis lautet: nicht barrierefrei.
Nicht vollständig übereinstimmende Inhalte sind im Folgenden angeführt.
An der Verbesserung der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet.
zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung
Um die Zugänglichkeit ihrer Webseiten zu verbessern, hat die Stadt Worms folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:
Vorlese-Funktion "ReadSpeaker"
Auf unserer Bürgerhomepage "Nibelungenstadt Worms" (worms.de) gibt es die Vorlese-Funktion von "ReadSpeaker webReader".
Mit der Vorlese-Funktion können Sie sich
alle Texte unserer Webseite vorlesen lassen,
Texte in 22 verschiedene Sprachen übersetzen und vorlesen lassen,
eine andere Schriftgröße, Schriftfarbe und Vorlesegeschwindigkeit auswählen.
Die Vorlese-Funktion finden Sie auf allen Seiten jeweils oben links unter dem großen Identbild (siehe Bild 1).
Die Vorlese-Funktion erkennen Sie am "Vorlesen-Schalter mit Pfeil" (siehe Bild 2).
Was die Vorlese-Funktion alles kann:
Inhalte
der Webseite laut vorlesen lassen,
Text
vergrößern lassen,
eine
ablenkungsfreie Version einer Webseite zeigen lassen: mit farblich hervorgehobenen
Text in der von Ihnen bevorzugten Schriftart, Schriftgröße und
Schriftfarbe,
eine
Audio-Version herunterladen, um sie auch offline anhören zu können,
einen
ausgewählten Text in verschiedene Sprachen übersetzen und vorlesen lassen,
die Vorlese-Geschwindigkeit
anpassen,
die
Bedeutung eines Wortes im Wörterbuch nachschlagen.
Alle Funktionen können auch per Tastatursteuerung
bedient werden.
Wir wünschen Ihnen ein barrierearmes Hör- und Lesevergnügen.
Barrierefreiheit ist fester Bestandteil in Leitfäden
für die Bearbeiterinnen und Bearbeiter unserer Internetseiten.
Insbesondere der neue Leitfaden "Barrierefreiheit
in den redaktionellen Abläufen - Leitfaden für Redakteure" - erstellt in
Abstimmung mit der Überwachungsstelle für Barrierefreie IT (ÜBIT, Landesamt für
Steuern) - informiert umfassend über die wichtigsten Schritte:
gut verständliche Texte,
Vermeiden bzw. sparsamer Einsatz von Anglizismen, Fremdwörtern
und Abkürzungen,
übersichtliche Textstrukturen,
sachgerechter Einsatz von Seitentiteln, Überschriften, Tabellen
gewissenhafte Verwendung von CMS-Funktionen für die korrekte Auszeichnung
von Links und Abkürzungen (etwa aussagekräftige Linktexte/Alternativtexte und
HTML-Tags)
sachgerechte Auszeichnung von Bildern und Grafiken (Bildbeschreibung und
Alternativtext),
Vermeiden von Nicht-Text-Inhalten bzw. Bereitstellung von Text-Alternativen,
Vermeiden von Emojis und Emoticons
und einiges mehr.
Seiteninhalte und im Speziellen die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit werden vor der Veröffentlichung durch das Web-Infrastrukturmanagement regelmäßig geprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nachfolgende Inhalte sind derzeit nur eingeschränkt bzw. noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. An der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseiten wird kontinuierlich gearbeitet - insbesondere bei der Überarbeitung bestehender bzw. Veröffentlichung neuer Inhalte.
Leichte Sprache: Informationen zu den wesentlichen Inhalten unserer Homepage, Hinweise zur Navigation sowie die Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar.
Gebärdensprache: Informationen zu den wesentlichen Inhalten unserer Homepage, Hinweise zur Navigation sowie die Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Kontraste / Farben: Vereinzelt können niedrige
Kontraste die Lesbarkeit erschweren (etwa Hinweise in Formularfeldern, Texte in Bildelementen/Slides,
Bild-Captcha).
Bedienbarkeit per Tastatur: Vereinzelt kann es zu
Einschränkung in der Bedienbarkeit per Tastatur kommen (etwa das Öffnen von
Untermenüs, „nach oben“-Schaltfläche, Blöcke überspringen).
Überschriften: Nicht immer sind Inhalte durch Überschriften in der richtigen Reihenfolge gegliedert, was die Vorlesbarkeit bzw. das Navigieren innerhalb einer Seite erschweren kann.
Links: Linktexte erklären mitunter
nicht ausreichend das Linkziel, Alternativtexte können vereinzelt fehlen.
Bilder: Der Bildinhalt ist mitunter
nicht ausreichend beschrieben; Alternativtexte (bei verlinkten Bildern das
Bildziel) können vereinzelt fehlen.
Nicht-Text-Inhalte: Für Bilder mit Textinformationen stehen mitunter keine Textalternativen zur Verfügung. Bei Überarbeitung bzw. neuen Inhalten bemühen wir uns, sämtliche grundlegend relevanten Informationen auch in Textform anzubieten.
Formulare: Uns steht derzeit keine Alternative zu Bild-Captcha zur Verfügung. Sollte eine barrierefreie und sichere Alternative verfügbar sein, wird diese zeitnah bereitgestellt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der
Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der
Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dateien und Dokumente: Hochgeladenen Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei. Dies betrifft vor allem PDF-Dateien und eingescannte Dokumente. Hinweis: Auf unseren Webseiten sind hunderte Dokumente veröffentlicht. All diese zu überarbeiten und zu ersetzen, stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei Neuauflagen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Wenn Sie eine barrierefreie Variante eines Dokumentes benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kontakt unten.
Videos und Audio-Dateien: Unsere eingebundenen Videos
sind auf der Video-Plattform YouTube veröffentlicht. Mehrheitlich sind keine synchronen Untertitel vorhanden. Ebenso wird hierfür eine synchrone Audiodeskription nicht angeboten. Eine Volltextalternative steht nicht zur Verfügung. Hinweis: Eingebundene Videos werden lediglich als ergänzende Darstellungsform eingesetzt. Sämtliche grundlegend relevanten Informationen werden auch in Textform auf unseren Webseiten angeboten. Eine barrierefreie Aufbereitung ist daher nicht erforderlich. Wir sind jedoch bestrebt, Untertitel in künftigen Videoproduktionen zu berücksichtigen. Vielfach sind auch von YouTube automatisch erstellte Untertitel zuschaltbar.
Karten, Pläne und Luftbilder (Geoportal der Stadt Worms): Zu unseren Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine barrierefreie Alternative. Hinweis: Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah bereitgestellt.
E-Mail-Adressen: Verlinkte E-Mail-Adressen auf unseren Webseiten sind aus Gründen des Spam-Schutzes nicht vollständig vorlesbar.
Anmerkung zur Schreibweise
Für Geschlechterneutralität: Wir meinen alle!
Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion sind uns ein großes Anliegen. Damit unsere Texte für alle Menschen - insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - gut lesbar und verständlich sind, verzichten wir auf sprachliche Kurzformen mittels Sonderzeichen für weibliche, männliche und diverse Personen. Wir bemühen uns um geschlechterneutrale Schreibweisen und verwenden das generische Maskulin nach den offiziellen Rechtschreibregeln.
Seien Sie versichert: Unsere Texte meinen alle Menschen!
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseiten worms.de und worms-erleben.de behindern, freuen wir uns über eine Mitteilung.
Bitte senden Sie eine E-Mail an das Web-Infrastrukturmanagement der Stadt Worms, mit dem Betreff: "Barrieren in der Webseite".
Bitte beschreiben bzw. nennen Sie uns in Ihrer E-Mail möglichst genau:
die URL (Adresszeile in ihrem Browser) der betroffenen Webseite oder des Dokuments,
das Problem bei Nutzung dieser Webseite oder dieses Dokumentes,
die von Ihnen genutzten Hilfsmittel beim Besuch unserer Webseite,
den von Ihnen genutzte Web-Browser beim Besuch unserer Webseite,
das von Ihnen genutzte Gerät beim Besuch unserer Webseite (z.B. Desktop-Computer oder mobiles Endgerät).
Ihre Mitteilung hilft uns, unsere Webangebote zu verbessern - vielen Dank!
Gerne werden wir auch versuchen, Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen. Informieren Sie uns bitte über Ihren Bedarf.
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit
Sollten Sie nach Ihrer Mitteilung unter „Feedback und
Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie
Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein, können
Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für Rheinland-Pfalz wenden. Sie ist beim Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt:
Matthias Rösch Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz Bauhofstraße 9 55116 Mainz
Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten, welche auch personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sogenannten Cookies helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten, über z.B. Ihr Verhalten, an Dritten weitergegeben werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Eine Einwilligung wird für alle technisch nicht notwendigen Cookies benötigt. Bei einer Zustimmung kann es gegebenenfalls auch zu einer Weiterleitung Ihrer Daten in ein Drittland kommen, dessen Datenschutzstandards sich von denen der EU unterscheidet. Ihre Entscheidung wird für ein Jahr gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jedoch jederzeit ändern oder widerrufen. Ohne Ihre Einwilligung kann es zu Einschränkungen bei Inhalten und der Bedienung kommen.
Detaillierte Informationen zum Einsatz von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.