
Sie sind auf der Suche nach einer geeigneten Betreuung für Ihr Kind? In Worms bieten sich vielfältige Möglichkeiten:
Details über alle Kinderbetreuungs-Einrichtungen in Worms erfahren Sie im Kita-Navi Worms. Dort können Sie nicht nur nach einer geeigneten Kita suchen, sondern Ihr Kind direkt anmelden oder für einen Kita-Platz vormerken lassen. Gerne unterstützt Sie die Abteilung 5.08 - Kommunale Kitas der Stadtverwaltung Worms dabei.
Informationen über Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Hilfe bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson (zum Beispiel einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters) erhalten Sie bei der Abteilung 5.10 - Kindertagesbetreuung und Familienleistungen.


Erfahren Sie hier weitere Details und Wissenswertes rund um das Thema "Kinderbetreuung in Worms":

Sie haben Fragen rund um das Thema "Kinderbetreuung für Kindergartenkinder" oder benötigen Unterstützung? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter:
Bei Ganztagsschulen sind die Schulzeiten vorgegeben und erstrecken sich von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr. Freitags findet am Nachmittag keine Ganztagsschule statt. Da es sich um ein schulisches Angebot handelt, ist dies kostenfrei. Die Nachmittagsgestaltung erfolgt durch pädagogisches Personal. An den Ganztagsschulen wird auch ein (kostenpflichtiges) Mittagessen angeboten.
An einigen Grundschulen in Worms kann dank privaten Trägervereinen eine Betreuende Grundschule angeboten werden. Das Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig und der Träger ist verantwortlich für die Auswahl des Betreuungspersonals. Die Betreuungszeiten können in der Regel flexibel vereinbart werden.
Horte bzw. Spiel- und Lernstuben befinden sich entweder in freier oder städtischer Trägerschaft. Das Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig und die Betreuung erfolgt durch pädagogisches Personal.
Die Betreuungszeiten erstrecken sich nach der Unterrichtszeit auf fünf Tage in der Woche und schließen auch die Ferienzeit ein.



Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt das Ganztagsförderungsgesetz für die Kinder in der ersten Klassenstufe in Kraft. Diese haben demnach einen Anspruch auf Ganztagsförderung sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Der Anspruch ist nicht verpflichtend und muss auch nicht kostenfrei realisiert werden.

Gerne helfen Ihnen die Ganztagskoordinatorinnen Frau Liebscher und Frau Möller weiter.
Kontaktieren Sie diese am besten per E-Mail an: