Der Anspruch auf eine Schülerfahrkarte besteht...
Für die Schülerfahrkarte gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, wann ein Eigenteil zu entrichten ist und wann nicht.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klassen), der Berufsfachschule I und II und des Berufsvorbereitungsjahres wird kein Eigenanteil erhoben.
Ab der Oberstufe an Gymnasien und an der Integrierten Gesamtschule sowie an der höheren Berufsfachschule, an der Berufsoberschule und an der Fachschule ist ein Eigenanteil zu entrichten
Der Eigenanteil zu den Fahrtkosten ergibt sich aus dem aktuellen Preis der Schülerfahrkarte, abzüglich eines Zuschusses der Stadt Worms in Höhe von 20,88 € monatlich.
Derzeit liegt der Eigenanteil bei 28,12 € monatlich.
Die Schülerinnen und Schüler müssen jährlich einen neuen Fahrtkostenantrag stellen.
Der Eigenanteil kann unter gewissen Voraussetzungen erlassen werden. Informationen hierzu sind aus dem Fahrtkostenantrag zu entnehmen.
Schulbesuch: | Einkommensgrenze: | Eigenanteil: |
---|---|---|
Grundschule | Nein | Nein |
Realschule plus (5. - 10. Klassenstufe) | Nein | Nein |
Integrierte Gesamtschule (5. - 10. Klassenstufe) | Nein | Nein |
Gymnasium (5. - 10. Klassenstufe) | Nein | Nein |
Berufsvorbereitungsjahr | Nein | Nein |
Berufsfachschule I | Nein | Nein |
Berufsfachschule II | Nein | Nein |
Höhere Berufsfachschule | Ja | Ja |
Berufsoberschule I | Ja | Ja |
Gymnasium (11. - 13. Klassenstufe) | Ja | Ja |
Die Einkommensgrenze beträgt 26.500,00 €, bei Alleinerziehenden 22.750,00 €.
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 3.750,00 €.
Als Einkommen gilt das Bruttojahreseinkommen abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten.
Der Antrag
auf Fahrtkostenübernahme wird über die Schule
ausgegeben.
Aus
Datenschutzgründen wird bei den Bildungsgängen, die einen Nachweis des Einkommens vorgeben, ein
Umschlag beigefügt, in dem der Antrag zusammen mit den Nachweisen abgegeben
wird.
Bei
Schulwechsel, Umzug, Abgang und sonstigen Änderungen muss die Fahrkarte
umgehend abgegeben werden.
Ein neuer
Antrag auf Fahrtkostenübernahme ist zu stellen.
Sollte die Schülerfahrkarte verloren gehen, haben die Schulsekretariate ein entsprechendes Formular zur Bestellung einer Ersatzkarte vorliegen.
Rechtsgrundlagen sind das Schulgesetz Rheinland-Pfalz sowie die Satzung der Schülerbeförderung der Stadt Worms.