Auto stehend auf einem Halteverbots- und Parkverbotszeichen am Boden
Auto stehend auf einem Halteverbots- und Parkverbotszeichen am Boden

Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Hier können Sie der Ordnungsbehörde der Stadt Worms Parkverstöße online melden, etwa Falschparker, die Verkehr, Fußgänger, Radfahrer, Zufahrten, Rettungswege, Einfahrten & Ausgänge behindern.

Bitte füllen Sie alle Felder einzeln händisch aus. Bitte nutzen Sie nicht die Funktion "Automatisch ausfüllen (auto fill)". Dies kann zu Problemen beim Datenübertrag führen.

Anzeigenerstatter/in

Die mit * gekennzeichneten Felder sind mindestens auszufüllen (Pflichtfelder).

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise

Weitere Angaben zur Ordnungswidrigkeit

Uhr
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Anlage / Foto(s)
(max. 4 MB je Bilddatei, nur Format JPG, JPEG)

Zur weiteren Bearbeitung werden mindestens zwei aussagekräftige Fotos benötigt, die den Parkverstoß sowie das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp erkennen lassen (das Fahrzeug sollte z.B. von vorne und von hinten fotografiert werden).

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden können.

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner gemachten Angaben. Mir ist bewusst, dass ich als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet bin (§ 57 Strafprozessordnung i. V. m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz) und auf Nachfrage zur Sache, ggf. vor Gericht, aussagen muss (§ 161 a Strafprozessordnung i. V. m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Wir weisen darauf hin, dass Sie als Anzeigenerstatter / als Anzeigenerstatterin bereits im Bußgeldverfahren als Zeuge namentlich benannt werden.

Einige rechtliche Hinweise zum Thema Parken gemäß der Straßenverkehrsordnung

Parken ist eine gewollte Fahrtunterbrechung und ist dann gegeben, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer das Fahrzeug verlässt. Wer sein Fahrzeug im Auge behält oder eine Person sitzt im Fahrzeug, die es nötigenfalls wegfahren kann, liegt kein Parken vor. Wenn das Fahrzeug länger als 3 Minuten hält, dann parkt es.

Ladevorgänge können auch länger als 3 Minuten andauern.

Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier

 
Bitte geben Sie nur die Zahlen, die Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein (nur Ziffern, ohne Leer-/Sonderzeichen).

VOR dem Abschicken dieser Nachricht können Sie sich Ihre Anfrage ausdrucken bzw. als PDF-Datei speichern. 
Nach dem Abschicken erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangs-Bestätigung mit Zusammenfassung Ihrer Angaben.

Hinweise

  • Diese Online-Anzeige ist ein Angebot der Ordnungsbehörde (Abt. 3.01) der Stadtverwaltung Worms.
  • Dieses Angebot beschränkt sich auf das Wormser Stadtgebiet.
  • Verwenden Sie bitte Fotos in guter Qualität & Auflösung und das Dateiformat jpg. Laden Sie nur Fotos hoch, für die Sie die Bildrechte/Nutzungsrechte haben.
  • Ihre Daten werden an die Bußgeldstelle der Abt. 3.01 - Allgemeines Ordnungsrecht, Stadtverwaltung Worms, zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
  • Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Nach dem „Absenden“ des Formulars können Sie weitere Parkverstöße melden. Klicken Sie dafür auf den Button „Ähnliche Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen“. Ein Teil Ihrer zuvor erfassten Angaben (etwa Ihr Name / Ihre Adresse) wird in das neue Formular übernommen. Sie müssen also nicht noch einmal alles ausfüllen. Bitte prüfen Sie Daten und ergänzen Sie die Angaben zur Tat und Fotos.

Eingangs-Bestätigung

Nach dem Abschicken Ihrer Online-Anzeige an die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Worms erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangs-Bestätigung mit Zusammenfassung Ihrer Angaben. 

Bitte antworten Sie nicht auf die Eingangs-Bestätigung. Sie wird automatisch verschickt.

Daten löschen

Die Online-Anzeige abbrechen und Ihre Daten aus dem Formular löschen, können Sie per Klick auf die Schaltfläche "Löschen" oder per Schließen der Seite.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zu diesem Angebot wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Worms:

Kontakt

Allgemeines Ordnungsrecht
E-Mail Kontaktformular

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