Durch vielfältige Maßnahmen werden zahlreiche Erfolge in der Luftreinhaltung erzielt. In Städten und Ballungsgebieten sind aber nach wie vor Luftverunreinigungen durch Feinstaub und Stickoxide zu verzeichnen.
Als Feinstaub werden feinste Staubpartikel jeglicher Art und Zusammensetzung bezeichnet, deren Durchmesser kleiner als ein Hundertstel Millimeter ist. Er wird als PM10 bezeichnet (Particulate Matter < 10 µm). Feinstaub ist zehnmal kleiner als Hausstaub und 50-mal kleiner als ein menschliches Haar.
Sind die Staubteilchen kleiner als ein Tausendstel Millimeter (1 µm) werden sie in Nase und Rachen nicht zurückgehalten und können ungehindert bis in die Lunge gelangen. Dort können sie Entzündungen, Wucherungen, Asthma, Bronchitis oder Krebs auslösen. In bestimmten Konzentrationen führen sie auch zum Herzinfarkt.
Feinstaub kommt in Abgasen aus Industrie, Kraftwerken und Heizungsanlagen, beim Schüttgutumschlag, sowie dem Straßenverkehr (Dieselruß sowie aufgewirbelter Straßenstaub, wie Reifen- oder Bremsabrieb) und zahlreichen anderen Prozessen vor. Daneben existieren auch natürliche Emissionen, wie Vulkanasche, Bodenerosion oder Pollenflug.
Eine innerörtliche Feinstaubbelastung hat nach Angaben des Umweltbundesamtes im Wesentlichen folgende Ursachen: ca. 50 % aus der Emission von Kraftfahrzeugen (LKW, Kleinlaster, Busse, PKW, Baumaschinen), ca. 25 % aus dem, was der Verkehr aufwirbelt (Abrieb von Bremsen, Reifen, Kupplungsbelägen und Straßenbelag) und zu 25 % durch ferntransportierte Partikel.
Die seit 1999 aufgrund einer Luftqualitätsrahmenrichtlinie des Europäischen Rats existierenden Grenzwerte für Feinstaub wurden in den vergangenen Jahren stufenweise verschärft. Seit 2005 darf der Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ Feinstaub (PM10) in der Luft nicht überschritten werden. Zusätzlich existiert ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden darf.
Es fällt auf, dass hohe Feinstaub-Gehalte schwerpunktmäßig und gehäuft in den Wintermonaten (November bis März) eines Jahres auftreten, während im Rest eines Jahres nur vereinzelte und kürzer andauernde Grenzwertüberschreitungen zu verzeichnen sind.
Die Überschreitungen in den Wintermonaten sind jeweils in Episoden, also über mehrere Tage andauernd, zu beobachten. Dies ist begründet mit den im Winter vorherrschenden kalten Inversionswetterlagen, die einen umfassenden Luftaustausch und -abtransport verhindern.
Auf diese Weise sammeln sich Feinstäube über mehrere Tage bodennah an. Ändert sich die Wetterlage, tritt der Luftaustausch in Kraft und die Werte sinken wieder.
Ein Beispiel für die Verteilung der Feinstaubwerte in einem Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Tagen (Episode) im Januar 2010 sehen Sie nebenstehend. Daran ist zu erkennen, dass die Großwetterlage eine bedeutende Rolle bei der Verteilung der Feinstaubwerte spielt.
Die Einhaltung der Grenzwerte werden durch Messeinrichtungen der Länder kontrolliert. In Rheinland-Pfalz wird dies seit 1978 durch das Landesamt für Umwelt (LfU) unter dem Kürzel ZIMEN (Zentrales Immissionsmessnetz) vorgenommen. Eine der landesweit 32 Mess-Stationen steht in Worms in derHagenstraße.
Dort werden bis zu 13 Luftschadstoffe kontinuierlich gemessen und zur Auswertung an das LfU übertragen. Die gemessenen Werte sind öffentlich zugänglich. Aktuelle Grenzwertüberschreitungen verschiedener Luftschadstoffe sind ebenso nachzulesen. Daten der Station Hagenstraße
Bundesweit werden die Aufzeichnungen der Ländermessnetze zusammen mit denen des Messnetzes des Umweltbundesamtes tagesaktuell veröffentlicht: Tagesdaten des Umweltbundesamtes
Die Herkunft der Feinstaubbelastungen in Worms ist nach Auswertungen des LfU zu 50 % der Hintergrund-, zu 27 % der regionalen und zu 23 % der lokalen Komponente zuzuordnen.
Die untenstehenden Grafiken der gemessenen Feinstaub-Werte in Worms werden monatlich oder nach jeder Überschreitung aktualisiert.
Bis heute ergaben sich in Worms keine Überschreitungen des Jahressummenwertes von 40 µg/m³ (siehe Grafik).
Die zulässige Anzahl (35) der Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ wurde bislang einmal, im Jahr 2006, übertroffen (siehe Grafik).
Im Jahresverlauf konzentrieren sich die Überschreitungen in Worms auf das erste und letzte Quartal, wobei die Monate Januar bis März deutlich überwiegen (siehe Grafik).
Die höchsten Überschreitungswerte der vergangenen Jahre sind häufig auf das Silvesterfeuerwerk zurückzuführen (Neujahrstage 2009, 2012, 2013, 2015, 2016, 2017 und 2018). In den Jahren 2010 und 2011 lag jeweils eine Inversions-Großwetterlage vor und im Jahr 2014 war eingewehter Sahara-Staub die Ursache für einen hohen Feinstaubwert.
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Das LfU erstellt auf der Grundlage der gemessenen Feinstaubwerte zusammen mit den Kommunen einen so genannten Aktionsplan, wenn die Grenzwerte überschritten sind bzw. zu erwarten ist, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die betroffene Kommune kann aufgrund des Aktionsplans Maßnahmen ergreifen, um die Feinstaubmengen zu reduzieren. Das können Einschränkungen oder Umleitungen für den Verkehr (bis hin zu Streckensperrungen) sein, oder eine verstärkte Reinigung betroffener Straßenzüge.
Die Stadt Worms hat im Jahr 2006 zusammen mit dem LfU einen Aktionsplan "Feinstaub" erarbeitet. Hierzu hat die Stadt Worms Maßnahmenvorschläge unterbreitet, die durch das LfU hinsichtlich ihrer Eignung und Wirksamkeit geprüft wurden. Nach Zustimmung durch die politischen Gremien der Stadt Worms und der Beteiligung der Öffentlichkeit liegt der Aktionsplan zur Einsichtnahme vor.
Sobald eine Überschreitung der Grenzwerte über die zulässige Anzahl von 35 hinaus droht bzw. eingetreten ist, werden geeignete Maßnahmen des Aktionsplans ausgewählt und gezielt umgesetzt.
Im Jahr 2011 wurden für Worms 31 Überschreitungstage für das Tagesmittel von PM10-Feinstaub von 50 µg/m³ registriert. Dies war der Auslöser für eine Fortschreibung des Aktionsplans. Erstellt wurde ein Plan für kurzfristige Maßnahmen Worms 2012 ohne Festlegung eines Plangebiets.
In Abstimmung mit dem LfU und unter Beteiligung der Verwaltung wurden hierbei auch die Maßnahmen des Aktionsplans 2006 bewertet. Einige dieser Maßnahmen wurden nicht mehr aufgenommen, da sie entweder abschließend bearbeitet wurden oder keine Verbesserung der Situation zu erwarten ist. Gleichzeitig wurden acht neue Maßnahmen in die Fortschreibung aufgenommen.