Priorität 1:
Die Stadt ist aus rechtlicher Sicht zum Räumen und Streuen verpflichtet.
Stark frequentierter oder besonders gefährlicher Bereich (Überweg, Ampelanlage, städt. Gebäude).
Priorität 2:
Belebt und unentbehrlich, jedoch kann auf andere Zuständigkeiten verwiesen werden. Die Stadt erbringt die Leistung auf freiwilliger Basis.
Die Anerkennung einer Rechtspflicht seitens der Stadt ergibt sich hieraus nicht, sodass die Pflichten der Anlieger weiterhin gelten.
Priorität 3:
Weder belebt noch unentbehrlich.
Zum Beispiel: Wege mit reiner Bequemlichkeits- bzw. Freizeitfunktion bzw. touristisch interessante Orte.
Allgemeiner Hinweis:
Der Fahrzeugstreudienst des ebwo übernimmt das Räumen und Streuen auf den Fahrbahnen. Hierzu zählt auch die Fußgängerzone.
Grundlage ist ein digitales Geländemodell mit Berücksichtigung der Katasterdaten (Straßen, Gebäude, Mauern) sowie einer Vielzahl hydraulischer Strukturen (Gewässer, Gräben, Verrohrungen, Durchlässe, Kanaleinläufe).
Die Berechnung erfolgt mit einem 2-dimensionalen hydraulischen Simulationsmodell, bei dem die Oberflächenströmung bidirektional mit dem Abfluss im Kanalnetz gekoppelt wird.
Die Niederschlagsbelastung entspricht einem statistisch 50-jährlichen Starkregen mit 43 mm in 45 Minuten.
Die Darstellung zeigt die maximale Wassertiefe, die während der Simulation auftritt. Der Zeitpunkt des Auftretens der maximalen Wassertiefe ist nicht an allen Punkten gleich.