Schulbuch
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Schulbuchausleihe

Informationsschreiben zur Schulbuchausleihe 2024/2025

Informationen zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25              erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen möglich:

  • Diese sieht vor, dass je nach Einkommen der Eltern die benötigten Bücher und Arbeitshefte für den Schulunterricht der Kinder entweder unentgeltlich (kostenlos) oder gegen ein Entgelt (kostenpflichtig) ausgeliehen werden können.
  • Der Antrag für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
  • Für diesen Antrag gibt es Antragsfristen, die zu beachten sind.

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.

Hier erhalten Sie Kurzinformationen zur Schulbuchausleihe in Arabisch (عربي), Ukrainisch (Українська) und Persisch/Dari (اللغة الفارسية).

Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25:

1. Antragsfristen beachten

Antragsfrist
unentgeltliche Schulbuchausleihe
:

bis zum 15. März 2024

Wer an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen möchte, muss den entsprechenden Antrag unbedingt fristgerecht bis zum 15. März 2024 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Adresse: Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben haben.

Im Falle einer Ablehnung des Antrages (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) ist vom 17.05. bis zum 17.06.2024 die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt möglich. Wir empfehlen den Eltern, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen finden sich ggf. auch in den Ablehnungsschreiben.

Antragsfrist
entgeltliche Schulbuchausleihe:

vom 17. Mai bis zum 17. Juni 2024

Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenzen übersteigt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.

In der Zeit vom 17.05. bis 17.06.2024 können Eltern sich für die Teilnahme an der entgeltliche Schulbuchausleihe im Internet anmelden. 

Schulen und Schulträger werden die Eltern rechtzeitig informieren.

Achtung: Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!

2. Einkommensgrenzen beachten

Wichtige Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie hier:

Merkblatt Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/25

Die Einkommensgrenzen für die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

3. Antrag bzw. Anmeldung für die Schulbuchausleihe

Unentgeltliche Schulbuchausleihe:

Die Antragsformulare werden über die Schulen ausgegeben.

Sie können den Antrag für hier auch elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Antrag Schulbuchausleihe Schuljahr 2024/2025

Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann die Schulverwaltung den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.

Der Antrag muss ausgefüllt und fristgerecht bis zum 15. März 2024 bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Adresse: Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben werden.

Entgeltliche Schulbuchausleihe:

Eltern, die an der Ausleihe gegen Gebühr Schulbücher ausleihen möchte, müssen sich ein Benutzerkonto einrichten über das Internetportal für Eltern: 
Für Eltern: LMF-Online - Lernmittelfreiheit: Bildungsserver Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Die verbindliche Bestellung der Schulbücher erfolgt über das eingerichtete Benutzerkonto im Elternportal. Die Bestellung der Schulbücher muss bis zum Ende der Bestellfrist, also bis spätestens 17. Juni 2024, abgeschlossen sein. 

Bei der Bestellung muss verbindlich die Teilnahme an der Schulbuchausleihe erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für die Leihgebühr vorgesehen. 

Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule eine weitere Information zur entgeltlichen Schulbuchausleihe. Der darin genannte Freischaltcode wird zur Bestellung im Internetportal benötigt.

4. Gegenstand der Ausleihe

Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres und Arbeitshefte.

Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden.

Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.

Bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe können Schülerinnen und Schüler ausschließlich Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften ausleihen. 

Ausgenommen von der Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe sind Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die über einen Zeitraum von mehr als drei Schuljahren von einer Schülerin oder einem Schüler genutzt werden.

Achtung: Eine teilweise Ausleihe (zum Beispiel einzelne Bücher oder nur Arbeitshefte) ist nicht möglich!

5. Bedingungen der Schulbuchausleihe

  • Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert.
  • Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigung zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden.
  • Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und zu dem vom Schulträger festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
  • In den Lernmitteln dürfen keine Eintragungen, Unterstreichungen oder Markierungen vorgenommen werden.
  • Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, sind die Sorgeberechtigten / volljährigen Schülerinnen und Schüler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet. Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Lernmittel entstehen, führen nicht zu Schadenersatzforderungen.
  • Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Lernmittel mit einem Schutzumschlag zu versehen und den Schutzumschlag mit dem Namen der Schülerin oder des Schülers zu kennzeichnen. Dieser Schutzumschlag muss rückstandsfrei vom ausgeliehenen Lernmittel zu entfernen sein.
  • Sollte eine an der Ausleihe teilnehmende Schülerin oder ein teilnehmender Schüler die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel beim Schulträger zurückzugeben.
Kinder sitzen auf dem Boden und blättern in bunten Schulbüchern und Heften
Kinder sitzen auf dem Boden und blättern in bunten Schulbüchern und Heften

Kurzinformation zur Schulbuchausleihe (mehrsprachig)

Kontakt / Terminvereinbarungen:

Servicetelefon: 0 62 41/ 8 53 - 40 14

E-Mail: Schlvrwltngwrmsd

Britta Lohmann: 0 62 41/ 8 53 - 40 06

Oliver Rissler: 0 62 41/ 8 53 - 40 08

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