Mit der Einbürgerung erhalten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden und wird durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen vollzogen.
Sagen Sie "ja" zur Einbürgerung!
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.einbuergerung.rlp.de und beim Standesamt der Stadtverwaltung Worms hier:
Einbürgerung - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
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Das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Das Erlernen der Sprache gehört zu einer der Hürden, die gemeistert werden müssen, um eingebürgert zu werden. Weitere entscheidende Kriterien sind eine ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Deutschland von mindestens acht Jahren, keine Vorstrafen, ein eigenes Einkommen sowie das Bekenntnis zur deutschen Rechtsordnung und zur Demokratie.
Regelmäßig erhalten Menschen aus verschiedenen Nationen im Rahmen einer musikalisch umrahmten Feierstunde im Wormser Rathaus die deutsche und damit auch europäische Unionsbürgerschaft. Nicht nur für unsere Mitbürger*innen mit Wurzeln in anderen Ländern und Kulturkreisen, auch für die Gesellschaft und die Stadt Worms ist dies jedesmal ein besonderes Ereignis.