Für ehrenamtlich Helfende & Geflüchtete
Info-Hotline Ukraine Rheinland-Pfalz:
Kostenlose Hotline für Fragen von Helfenden und Geflüchteten / Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr
Informationen für Unternehmen
Die Bundesregierung schafft ein Maßnahmenpaket, um von dem Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Worms hat wichtige Informationen für Sie zusammengestellt:
Lesen Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs) sowie Informationen rund um Hilfsangebote und die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.
Die Informationen werden aufgrund der dynamischen Lage fortlaufend aktualisiert.
Wenn Sie Personen privat aufgenommen haben, unterstützen Sie diese bitte bei der Anmeldung beim Bürgerservice der Stadt Worms.
Bitte vereinbaren Sie unter der folgenden Telefonnummer einen Termin zur Anmeldung:
(06241) 853 - 3732 oder - 3733 oder - 3730
Die Personen müssen nach der Anmeldung
beim Einwohnermeldeamt einen
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und erhalten sodann dort eine Anlaufbescheinigung.
Bitte sehen Sie von einer Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ab.
Adresse:
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Folzstraße 5
67547 Worms
Bitte sehen Sie von einer Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ab.
Im Anschluss an die Anmeldung beim Bürgerservice / Ausländeramt kann ein Termin beim Sozialamt vereinbart werden. Personen aus der Ukraine werden momentan leistungsrechtlich wie Asylsuchende behandelt, auch wenn sie kein Asyl beantragen.
Personen, die schon vor ihrer Anmeldung beim Bürgeramt dringend Hilfe benötigen, zum Beispiel medizinische Versorgung, können sich auch schon direkt unter der angegebenen E-Mail-Adresse: szlsndjgndwrmsd an das Sozialamt wenden.
Wichtiger Hinweis: Da Sie Post bekommen werden, achten Sie bitte darauf, die Nachnamen der privat aufgenommenen Menschen am Briefkasten anzubringen.
Hinweise des Jobcenters Worms für die Leistungsgewährung an ukrainische Geflüchtete ab 1. Juni 2022
Bundes- und Landesregierungen haben sich darauf verständigt, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung durch die Jobcenter erhalten. Damit verbunden ist unter anderem eine bessere medizinische Versorgung durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.
Bereits jetzt macht das Jobcenter Worms darauf aufmerksam, dass die Leistungen der Grundsicherung nicht automatisch gewährt werden, sondern hierfür ein eigener Antrag gestellt werden muss.
Eine persönliche Vorsprache ist hierfür zunächst nicht erforderlich, da die entsprechenden Anträge telefonisch oder per E-Mail gestellt werden können.
Telefon: Montag bis Freitag unter 06241 - 906 555
E-Mail: Rund um die Uhr an das Postfach jbcntr-wrmskrnjbcntr-gd
Das Jobcenter wird sich dann mit den Antragstellern in Verbindung setzen und nötige Antragsunterlagen per Post zusenden und falls nötig, Termine vereinbaren.
Flyer des Jobcenter Worms in ukrainischer Sprache
Erfassungsbögen für die Meldung bei der Arbeitsagentur zum vorab ausfüllen:
Download Anmeldebogen (ukrainisch/deutsch)
Informationen der Arbeitsagentur für Geflüchtete aus der Ukraine:
Flyer mit Informationen der Arbeitsagentur (ukrainisch/deutsch)
Informationen, auch in ukrainischer Sprache, stehen ab sofort auch auf der Website des Jobcenters Worms zur Verfügung und werden bei Bedarf aktualisiert und erweitert:
Alle wichtigen Informationen zusammengefasst gibt es auch als Flyer in deutscher und ukrainischer Sprache zum Download:
Staatsangehörige aus der Ukraine dürfen sich 90 Tage visumfrei mit einem biometrischen Pass in Deutschland (sowie im kompletten Schengenraum) aufhalten. Im Anschluss daran kann derzeit eine 90-tägige Verlängerung bei den Ausländerbehörden beantragt werden.
Durch den europäischen Ratsbeschluss zur Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie können ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz wird bis zum 04.03.2024 erteilt und kann danach noch zweimal für sechs Monate verlängert werden. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylblG Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Mit der Ukrainer-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz, die am 01.02.2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für Menschen gewährt, die anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland einreisen.
Für die Verlängerung
müssen die Geflüchtete die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Folgenden Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind, haben nach Artikel 2 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses zwingend Anspruch auf die Gewährung vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG:
Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten,
Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben und
Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen (d.h. Ehegatten, unverheiratete Lebenspartner, minderjährige ledige Kinder und enge Verwandte unter weiteren Voraussetzungen), auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind .
Dazu kommen nach Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses zwingend Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren
Die Internationale Organisation für Migration hat einen Flyer mit Verhaltenshinweisen für ukrainische Frauen zum Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution erstellt.
Der Flyer ist entstanden, damit Schutzsuchende - fast ausschließlich Frauen und Kinder - in Deutschland den bestmöglichen Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution erfahren. Der Flyer enthält explizite Verhaltenshinweise für Menschen, die bei Grenzübertritt Gefahr laufen, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu werden.
Weiterhin beinhaltet der Flyer die Telefonnummer zum bundesweiten „Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen“.
Den Flyer finden Sie hier auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zum Download:
Hier finden Sie den Flyer online:
Zurzeit sucht die Stadt Worms noch Wohnraum für eine längerfristige Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Wenn Sie eine Wohnung (zum Beispiel Ferienwohnung oder Einliegerwohnung) für mindestens sechs Monate anbieten können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Geflüchtete, die nicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen können und auch keine eigene Wohnung finden können, haben die Möglichkeit, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Speyer unterzukommen. Dort erfolgt eine Notunterbringung, sowie zeitnahe Erstregistrierung. Von Speyer aus erfolgt dann die Weitervermittlung in die Kommunen und Landkreise.
Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende
Spaldingerstr. 100
67346 Speyer
Telefonnummer: +49(6232) 87676-7001
E-Mail : poststelle@add.rlp.de
Formular für Anmeldung des Wohnsitzes
Hier finden Sie ein Formular für die Wohnsitzanmeldung für Menschen aus der Ukraine, die vor dem Besuch im Bürgerservice ausgefüllt werden kann. Das Formular ist in drei Sprachen (Ukrainisch, Englisch, Deutsch).
Hinweise:
Nach Aussage des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit RLP ist die Corona-Schutzimpfung für alle Flüchtlinge kostenlos. Eine deutsche Krankenversicherung wird nicht benötigt.
Wenn die Erstimpfung mit einem anerkannten zugelassenen Impfstoff erfolgt ist, können Geflüchtete in der Impfstelle ganz normal die Zweitimpfung erhalten.
Sollte die Erstimpfung nicht mit einem anerkannten zugelassenen Impfstoff erfolgen ( bspw. Sputnik) wird eine neue Impfserie (Erst- und Zweitimpfung) begonnen, mit einem zugelassenen Impfstoff.
In der Wormser Impfstelle arbeitet eine ukrainisch sprechende Impfärztin, sowie eine ukrainische sprechende MFA. Wie gehabt, wird vor jeder Impfung ein Arztgespräch erfolgen.
Das Aufklärungsblatt in ukrainischer Sprache über die Corona-Schutzimpfungen finden Sie hier zum Download:
Wenn die Menschen beim Sozialamt angemeldet sind, bekommen sie Krankenscheine. Vor der Anmeldung können Ärzte nur im Notfall aufgesucht werden.
Sollten privat untergebrachte Personen akut medizinische Versorgung benötigen, können sie sich direkt an das Amt für Soziales und Wohnen, Fachbereich Asyl (sozialesundjugend@worms.de) wenden, ihnen wird dann schnell geholfen.
Die Ausgabe der Krankenscheine erfolgt in der Regel donnerstags zwischen 9.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 80 im Rathaus. Wir bitten um vorherige Anmeldung unter der Mailadresse joachim.bettermann@worms.de .
Sollte noch keine Anmeldung beim Bürgerservice/Ausländerbehörde erfolgt sein, muss dies dann aber noch im Nachgang erledigt werden.
Die psychosoziale Online-Beratung „ JugendNotmail “ bietet laut Pressemitteilung vom 16. März 2022 eine kostenlose E-Mailberatung für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine durch ehrenamtliche Fachkräfte an. Das Beratungsangebot ist in folgenden Sprachen verfügbar: Russisch, Ukrainisch, Slowakisch/Tschechisch, Polnisch und Englisch. Flyer sind auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch verfügbar.
Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren.
Geflüchtete aus der Ukraine die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten haben, können somit gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden. Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Wormser Sprachkursanbieter:
Volkshochschule der Stadt Worms
Willy-Brandt-Ring 5 , 67547 Worms
Telefon (0 62 41) 8 53 42-53 /-56
E-Mail deutsch@worms.de
IBLA Germany GmbH
Prinz-Carl-Anlage 3 , 67547 Worms
Telefon (0 62 41) 30 41 49
E-Mail ibla-germany@web.de
CJD Worms
Mainzer Straße 41 , 67547 Worms
Telefon (0 62 41) 2 02 77-0 /-16
E-Mail sabine.senne@cjd.de
Der Schulbesuch für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben, ist Pflicht (§56 SchulG). Der Schulbesuch dauert in der Regel 12 Jahre (§7 SchulG).
Ukrainische Staatsangehörige, die minderjährig sind und sich aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz aufhalten, sind schulbesuchsberechtigt. Ausgenommen sind Personen, die bereits einen Schul- oder Berufsabschluss haben.
Wer in der Ukraine ein Gymnasium besucht hat, sollte in Deutschland auch wieder an einem Gymnasium angemeldet werden.
Die Schulen sind seitens des Landes angehalten, die anfragenden Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Die ADD steht mit den Schulen zu möglichen Sprachunterstützungsangeboten in Kontakt.
Die für die Kinder zuständige Grundschule ist in der Regel immer die Schule die dem Wohnsitz am nächsten ist. Für die weiterführenden Schulen übernimmt die Nibelungenrealschule plus die Koordinierung.
Feriensprachkurse und additive Lernangebote:
Kinder und Jugendliche, die bereits eine Schule besuchen, können an den Feriensprachkursen und an additiven Lernangeboten grundsätzlich teilnehmen. Für die Feriensprachkurse der Osterferien sind noch Nachmeldungen möglich, sofern freie Plätze der jeweiligen Lernstufe zur Verfügung stehen. Die Zuordnung und Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zu additiven Lernangeboten und Feriensprachkursen erfolgt durch die jeweilige Schule.
Wenn die Ukrainer einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde haben, der mit der Auflage „Erwerbstätigkeit erlaubt“ versehen ist, dürfen sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Agentur für Arbeit Worms unterstützt bei der Stellensuche:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/mainz/hilfefuergefluechteteausderukraine
Terminvereinbarung für eine Beratung können unter der Telefonhotline 0800 4 5555 00 vereinbart werden.
Ukrainer oder Ukrainerinnen, die in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten wollen, müssen vorher möglicherweise ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen. Ob solch eine Anerkennung allerdings notwendig und welche Stelle dann dafür zuständig ist, hängt vom jeweiligen Beruf ab. Beim Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ (Link: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php ) können sich Interessierte über einen Finder in den Sprachen Deutsch und Englisch durchklicken und erhalten alle wichtigen Infos: Brauche ich eine Anerkennung für meinen Beruf? Wer ist zuständig? Welche Dokumente benötige ich?
Sinnvoll ist eine Beratung vor der Antragsstellung. Anlaufstellen dafür bietet die Beratungssuche des Portals. Unter der Hotline-Nummer 030 1815 1111 gibt es von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr außerdem telefonische Hilfe rund um die Anerkennung.
Einen Antrag kann auch stellen, wer hier noch kein festes Jobangebot hat. Das Verfahren kostet je nach Beruf und Bundesland meist zwischen 200 und 600 Euro. Eine finanzielle Unterstützung ist möglich – auch darüber informiert die Beratung.
Der Anerkennungsbescheid kommt in der Regel nach drei bis vier Monaten. Bei voller Anerkennung ist die ausländische Qualifikation dann gleichwertig mit einem deutschen Abschluss.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat für geflüchtete Familien aus der Ukraine eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen in ukrainischer Sprache zusammengestellt:
Zu den Beratungsangeboten & Informationen
Die Liste enthält auch Angebote in russischer und englischer Sprache.
Alle Kinder haben ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Die Kinder können in einer Kindertagesstätte oder von einer Tagespflegeperson gemeinsam mit anderen Kindern betreut werden. Das Angebot gilt für alle Kinder, die in Worms beim Bürgeramt angemeldet sind.
Die Betreuung kann nur genutzt werden, wenn die Kinder gegen Masern geimpft sind. Kinder unter 2 Jahren müssen mindestens einmal geimpft sein. Ab 2 Jahren ist eine weitere Impfung notwendig.
Das Kita-Navi der Stadt Worms bietet viele Informationen zu den Kindertageseinrichtungen in Worms und kann über folgenden Link aufgerufen werden: www.kita-navi-worms.de
Kita-Plätze werden über das Kita-Navi vergeben, daher müssen die Kinder dort auf der Warteliste vorgemerkt werden. Bei Problemen mit der Eintragung unterstützen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung telefonisch ( 06241 / 853 - 5810, - 5811, - 5815 oder - 5816) .
Für die Vermittlung einer Tagespflegeperson wenden Sie sich an die Tagespflegestelle Frau Engels und Frau Masannek-Chudaska ( 06241 / 853 - 5803 und - 5804)
Aus der Ukraine vertriebene Personen werden eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz besitzen, haben Anspruch auf Elterngeld nur, wenn die antragstellende Person zusätzlich entweder
im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist oder
Elternzeit nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes oder
laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Anspruch nimmt oder
sich seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält.
Minderjährige anspruchsberechtigte Eltern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind ohne weitere Voraussetzungen anspruchsberechtigt.
Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Worms hat viele Angebote für Kinder und Jugendliche. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kinder- und Jugendbüros.
Der Stadtjugendring bietet zahlreiche Freizeitangebote unterschiedlicher Träger:
Auf der Internetseite "Sport in Worms" finden Sie viele Hinweise zu Wormser Sportvereinen. Viele Vereine haben spezielle Kennenlern-Angebote für Menschen, die aus der Ukraine nach Worms flüchten mussten. Viele Sportvereine bieten einen kostenlosen Sportunfall- und Haftpflichtschutz über die Versicherung des Sportbundes Rheinhessen an. Dort finden sich auch Informationen in Ukrainischer Sprache (PDF, siehe auch blaue Schaltfläche unten).
Hier geht's zur Internetseite:
Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern bzw. ohne Erziehungsberechtigte einreisen gelten als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, welche einen besonderen Schutzbedarf haben. Um diesem gerecht werden zu können, hat das Jugendamt diese zu unterstützen und zu klären, was das Kind bzw. der Jugendlicher genau braucht und wer die rechtliche Vertretung in Deutschland wahrnehmen darf.
Je nachdem, ob ein Kind/Jugendlicher zwar ohne Eltern einreist, aber in einem Verbund mit weiteren Verwandten oder Nachbarn ankommt, oder ob ein Jugendlicher völlig alleine in Deutschland ankommt, bedarf es weiterer Hilfen.
Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wer vertritt rechtlich den / die Minderjährige anstelle der sorgeberechtigten Eltern in Deutschland? Ist bereits ein/e Verwandte/r oder eine andere Person in Deutschland erziehungsberechtigt, gibt es eine Vollmacht durch die Eltern? Kann der / die Minderjähre in der Familie oder von den ihn begleitenden Personen umfassend versorgt und betreut werden oder braucht er sonst einen guten Platz? Welche Unterstützung braucht es? Des Weiteren ist unter anderem zu klären, wie der Lebensunterhalt gesichert wird und der Schulbesuch sichergestellt werden kann. Bitte nehmen Sie hier unbedingt Kontakt mit dem Jugendamt auf!
Sie erreichen den Fachdienst des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/UmA unter folgender Mailadresse auf: verwaltung.jugendamt@worms.de oder melden Sie sich telefonisch unter folgender Rufnummer: 06241/8535555
Das Haus für Jugend- und Familienhilfe des DRK in Worms bietet ein anonymes und kostenloses Beratungsangebot, welches durch russisch und ukrainischsprechende psychologische und pädagogische Fachkräfte besetzt ist.
Das Angebot im Rahmen des Projektes "Ankommen in Worms" ist zunächst begrenzt bis 30.6.2023.
Nähere Informationen erhalten Sie im Einladungs-Flyer (in deutscher und in ukrainischer Sprache verfügbar):
Die Stadt Worms freut sich über ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, die Menschen aus der Ukraine in unterschiedlichen Situationen ehrenamtlich mit ihren Sprachkenntnissen unterstützen können , beispielsweise bei Behördengängen. Auch Patenschaften sind eine denkbare Möglichkeit um sich in dieser Zeit ehrenamtlich einzubringen. Ansprechpartner ist der städtische Ehrenamtskoordinator Claus Scherer.
Nähere Informationen rund um das Thema Ehrenamt finden Sie unter:
Hier finden Sie eine Checkliste mit wichtigen Fragen rund um die Themen Aufenthalt, Wohnen, Gesundheitsversorgung, Kita und Schule, Sprachmittlung, Dienstleistungen etc. zum Download:
Checkliste für Privatpersonen und Ehrenamtliche zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine
Derzeit werden in Worms noch keine Sachspenden benötigt. Wir werden darüber informieren, wenn sich dies ändert.
Es gibt private Institutionen und Gruppen, die Hilfsgüter in die Ukraine oder an die Grenze zur Ukraine organisieren oder bereits für Geflüchtete vor Ort sammeln .
Hinweis: Bitte informieren Sie sich immer vorher, was genau benötigt wird, bevor Sie Sachspenden an Sammelorte bringen.
Die Stadt Worms begrüßt die enorme Hilfsbereitschaft und Solidarität der
Wormser Bevölkerung mit den ukrainischen Flüchtlingen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt,
die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie sowie die Stadt Worms bitten
die Wormserinnen und Wormser, die Aktionsbündnisse „Aktion Deutschland Hilft“
und „Aktionsbündnis Katastrophenhilfe“ mit Geldspenden zu unterstützen.
Die für die Ukraine eingerichteten Spendenkonten lauten:
Aktionsbündnis Katastrophenhilfe
Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Aktion Deutschland Hilft e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Kleiderkammer für ukrainische Geflüchtete des Malteser Hilfsdienstes e.V.
Ab sofort können sich ukrainische Flüchtlingskinder auf dem Gelände der Staudinger Grundschule, Eckenbertstraße 3, 67549 Worms-Neuhausen, mit Kleidung eindecken.
Das Angebot der Kleiderkammer ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Adresse:
Eckenbertstraße 3, 67549 Worms.
Öffnungszeiten:
Montags und mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr.
Persönliche Terminvereinbarung:
unter der Telefonnummer 0049 1781017112.
Offizielle Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer
Versorgung in Deutschland bündelt das neue Hilfe-Portal "Germany4Ukraine" des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI). Die Informationen und Leistungen sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar:
Info-Hotline der Stadt Worms:
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Bei allen weiteren Fragen zur Ukraine-Hilfe für Geflüchtete in Worms, die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, können Sie sich an die Hotline der Stadtverwaltung Worms wenden:
(0 62 41) 8 53 - 18 81
krnwrmsd
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ausschließlich diese Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu nutzen. Vielen Dank!
Hinweis: Aufgrund des hohen Anrufaufkommens kommt es zu längeren Wartezeiten, ggf. können nicht alle Anrufe sofort entgegengenommen werden. Wir bitten um Verständnis!
Oberbürgermeister Adolf Kessel richtet sich in einem Video an die Wormser Bürger/innen und ruft zur Solidarität auf. Zusammen können wir ein Lichtblick im Dunkeln sein und den Menschen aus der Ukraine helfen.