Eine Benutzungsgebühr wird nicht erhoben. Für verschiedene Dienstleistungen des Stadtarchivs Worms sind jedoch folgende Gebühren zu entrichten:
(Stand: August 2020)
Recherche und Erteilung einer schriftlichen Auskunft für jede angefangene Viertelstunde | 18,00 € |
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Die Gebühren und Auslagen richten sich nach jenen in der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, S. 38) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
pro Auftrag
Bis 5 Archivalienreproduktionen | 10,00 € |
6 bis 15 Archivalienreproduktionen | 25,00 € |
16 bis 30 Archivalienreproduktionen | 60,00 € |
31 bis 80 Archivalienreproduktionen | 150,00 € |
Über 80 Archivalienreproduktionen | Großaufträge nach Anfrage |
pro Reproduktion (ohne weitere Verwertungsrechte)
Bei einmaliger Veröffentlichung | 50,00 € |
Bei mehrmaliger Veröffentlichung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren seit der ersten Veröffentlichung | 250,00 € |
pro Seite
Anfertigung von Fotokopien oder Ausdrucken | 0,25 € |
Anfertigung von Fotokopien | 0,50 € |
Anfertigung von Kopien a.d. Lese-Rückvergrößerungsgerät | 0,80 € |
Anfertigung von Kopien a.d. Lese-Rückvergrößerungsgerät | 1,50 € |
Rechnungsstellung | 4,00 € |
Zuschlag bei Eilaufträgen | 50 v. H. |
Erhoben werden die Gebühren gemäß der Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs Worms (Gebührenverzeichnis)
Ergänzend gilt die Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08.11.2007 (GVBl. S. 277) in ihrer jeweils geltenden Fassung.