Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

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Dienstleistung
Kurzzeitkennzeichen

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

(gelten ausschließlich für Überführungs- und Probefahrten)

Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für Ihren ersten Wohnsitz zuständig sind.

Sollte Ihr Wohnsitz nicht in der Stadt Worms oder im europäischen Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Worms nur gegeben, wenn das zu überführende Fahrzeug in der Stadt Worms gekauft wurde und dies durch Vorlage des Kaufvertrages im Original nachgewiesen wird.

Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich unzulässig.

Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat und zurück; zur unmittelbaren Reparatur festgestellter, erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk (HP, AZ und RP) und zurück.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.

Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks möglich. Auch eine Fahrt zur unmittelbaren Reparatur und direkt zum TÜV für die Nachprüfung ist zulässig.

Fahrten ohne gültige Betriebserlaubnis:

Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen, sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle innerhalb Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück.

Voraussetzungen, wenn keine Papiere / Gutachten vorliegen:

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur möglich für Fahrten die zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis dienen. Es kann zur Begutachtungsstellen in der Stadt Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.

Besonderheiten:

Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll

Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein

Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/ der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht

Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung

Hinweis:

Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist ausschließlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland ist eine Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. 

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

 

Unterlagen

  • Gültige Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Gutachten nach § 13 EG-FGV
  • Nachweis gültige Betriebserlaubnis
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Kaufvertrag / Rechnung und Zustimmungserklärung, der für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständigen Zulassungsbehörde (gilt nur bei Bürger, die ihren Wohnsitz nicht der Stadt Worms haben). Kann die Zustimmungserklärung nicht eingeholt werden, ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nicht möglich.

 

Gebühren

13.10 €

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular
Wulf, Anja Teamleiterin 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 27
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Born, Isabella Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Bruckert, Jennifer Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
König, Jenny Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Neumann, Silvia Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Reinhardt, Klaus-Dieter Sachbearbeiter 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 20
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schmidt, Stefan Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Schuhmacher, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Zemke, Luca Sachbearbeiterin EG Kontaktformular

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