Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Termine nach Vereinbarung |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 14:00 Uhr - 15:30 Uhr | Termine nach Vereinbarung |
Wir beraten Sie als verantwortliche Eltern - im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens - im Falle der Trennung, Scheidung oder Getrenntlebens, unter angemessener Beteiligung ihrer Kinder.
Dies beinhaltet unter anderem und in erster Linie Beratung und Unterstützung bei:
Das Jugendamt ist gemäß § 50 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an gerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs grundsätzlich beteiligt. Das Familiengericht fordert das Jugendamt zur Mitwirkung auf. In diesem Rahmen laden wir Sie zum Elterngespräch ein. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen der betroffenen Kinder und ihrer Eltern bestmöglich berücksichtigt, zu erarbeiten. Ihre Kinder werden je nach Alter mit einbezogen.
Die Gesprächsergebnisse und die für die Entwicklung des Kindes relevante Gesichtspunkte werden dem Familiengericht schriftlich mitgeteilt und eine Teilnahme an den Gerichtsterminen nach Möglichkeit umgesetzt.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Ivanusec, Sara Barbara | Sachbearbeiterin | 37 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 50 |
Mascali, Sabine | Sachbearbeiterin | 37 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 51 |
Schön, Elke | Sachbearbeiterin | 38 | Kontaktformular |
0160 / 581 71 72 |
Abteilungen |
---|
5.02 Prävention und Soziale Dienste |