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aus der Gesellschaft/Beteiligung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH - wfg
Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
GAK-Förderung der Dorfentwicklung beantragenDurch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung beziehungsweise. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen.
Förderungen:
Zuwendungen erhalten Sie zum Beispiel für folgende Vorhaben :
Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden, kann die Zuwendung bis auf 41.000 Euro angehoben werden.
Keine Förderungen:
Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,
Es besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag einen städtischen Parkplatz anzumieten. Die Vergabe erfolgt nach Abschluss eines Mietvertrags.
Auskunft über den landesweiten Grundstücksmarkt beantragenIm Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB bzw. in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.
GewerbemietspiegelEs gibt für Gewerbemietspiegel weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in den Gewerbemietspiegeln rechtlich verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können. Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen und veröffentlichen einzelne Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder große Immobilienmakler, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbemietspiegel.
Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholenFragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Gewerbegrundstücke
Sie suchen ein Gewerbegrundstück?
Sie haben Fragen zu Flächenzuschnitt, Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Unternehmensnachbarschaft?
Dann wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH als zentrales Wirtschaftsförderungsinstitut des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Gewerberegister der ISB ist ein freiwilliges, aber unvollständiges Angebot an Gewerbetreibende, da keine Verpflichtung zur Anzeige verfügbarer Gewerbegrundstücke besteht.
Alternativ besteht noch die Möglichkeit, sich an die kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu wenden.
Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Landesfördergebiet.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
Die Förderung setzt unter anderem die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe von 10% bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro.
Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, finden Sie in der Rubrik " Wirtschaftsförderung " weiterführende Informationen.
Dorferneuerung: kommunale FörderungDie Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen, zum Beispiel:
Förderungen:
Zuwendungen erhalten Sie beispielsweise für folgende Vorhaben:
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Keine Förderungen:
Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,
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