Haupteingang Rathaus Worms
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Wirtschaftsförderung

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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz

Dorferneuerung: private Förderung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung beziehungsweise. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen.

Förderungen:

Zuwendungen erhalten Sie zum Beispiel für folgende Vorhaben :

  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, wie zumBeispiel Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeindlichen und gemeinschaftlichen Nutzung sowie der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch nehmen können,
  • investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur, wie zum Beispiel Dorfläden, Dorf-Cafés etc.,
  • Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagefähigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von dorfgerechten Freiflächen, Plätzen, innerörtlichen Verbindungswegen sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen – hier ist insbesondere auf eine klimagerechte Gestaltung zu achten,
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Um- oder An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalpflegebedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen.

Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden, kann die Zuwendung bis auf 41.000 Euro angehoben werden.

Keine Förderungen:

Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die bereits begonnen wurden,
  • für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • auf Friedhöfen,
  • die einer Beitragspflicht unterliegen beziehungsweise deren beitragspflichtige Bestandteile.

Städtischen Parkplatz anmieten

Es besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag einen städtischen Parkplatz anzumieten. Die Vergabe erfolgt nach Abschluss eines Mietvertrags.


Auskunft über den landesweiten Grundstücksmarkt beantragen

Im Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB) sind Daten, die zur Wertermittlung von Grundstücken erforderlich sind, enthalten. Der Obere Gutachterausschuss für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und die örtlichen Gutachterausschüsse liefern mit der Bereitstellung dieser Daten die Basis für fundierte Immobilienbewertungen und tragen damit wesentlich zur Transparenz des Grundstücksmarkts bei. Die Daten werden alle zwei Jahre im LGMB bzw. in den Grundstücksmarktberichten der Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Trier und Worms auch separat für den jeweiligen Grundstücksmarkt veröffentlicht. Grundstücksmarktberichte beinhalten beispielsweise statistische Grunddaten, wertrelevante Daten des Grundstücksmarkts sowie Analysen bestimmter Teilmärkte.


Gewerbemietspiegel

Es gibt für Gewerbemietspiegel weder gesetzliche Vorgaben noch sind die Angaben in den Gewerbemietspiegeln rechtlich verbindlich. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen unterliegen und frei verhandelt werden können. Um Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen und veröffentlichen einzelne Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder große Immobilienmakler, die sich auf Gewerbeimmobilien spezialisiert haben, vereinzelt Gewerbemietspiegel.


Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.

Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.


Gewerbegrundstücke

Sie suchen ein Gewerbegrundstück?
Sie haben Fragen zu Flächenzuschnitt, Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Unternehmensnachbarschaft?
Dann wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH als zentrales Wirtschaftsförderungsinstitut des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Gewerberegister der ISB ist ein freiwilliges, aber unvollständiges Angebot an Gewerbetreibende, da keine Verpflichtung zur Anzeige verfügbarer Gewerbegrundstücke besteht.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, sich an die kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu wenden.


Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH
Wirtschaftsförderung regional

Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.


EU-Förderung

Wenn Sie zur Verwirklichung eines privaten oder gewerblichen Vorhabens  EU-Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, finden Sie in der Rubrik " Wirtschaftsförderung " weiterführende Informationen.


GAK-Förderung der Dorfentwicklung beantragen

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen, zum Beispiel:

  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,
  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung,
  • Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
  • Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landwirtschaft,
  • Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen,
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Förderungen:

Zuwendungen erhalten Sie beispielsweise für folgende Vorhaben:

  • Vorbereitung und Durchführung der für den Dorferneuerungsprozess notwendigen Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation,
  • Neuaufstellung und Fortschreibung bestehender Dorferneuerungskonzepte,
  • Planungs- und Beratungsleistungen für private Bauherren im Rahmen der Schwerpunktanerkennung,
  • ganzheitliche Prozessbegleitung bei der Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes für die Dauer der Schwerpunktanerkennung – hierunter können zum Beispiel Konzepte und Maßnahmen zur Dorfökologie, zur Energiewende, zur Klimawandelanpassung sowie für Maßnahmen gegen Leerstände fallen.
  • Bauliche und weitere Vorhaben im Dorf:
    • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeindlichen und gemeinschaftlichen Nutzung sowie der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
    • Vorhaben und kleine bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Interessengemeinschaften unter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, und Initiativen im Dorf,
    • investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur, wie zum Beispiel Dorfläden, Dorfcafés,
    • Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind,
    • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, und Initiativen im Dorf,
    • bauliche Maßnahmen zum Um-, An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalbedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen,
    • Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur,
    • Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagefähigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
    • Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch nehmen können,
    • Gemeindlicher Erwerb von unbebauten Grundstücken, soweit das Grundstück zur Umsetzung eines binnen fünf Jahren ab Kauf beantragten, kommunalen Vorhabens im Sinne der Verwaltungsvorschrift Dorf verwendet wird,
    • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgerechten Freiflächen, Plätzen, innerörtlichen Verbindungswegen sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen – hier ist insbesondere auf eine klimagerechte Gestaltung zu achten,
    • Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Dorfökologie, des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung,
    • Vorhaben, Durchführung modellhafter Untersuchungen, projektbezogener Sondergutachten, Wettbewerbe und Projekte sowie die Erstellung von Informationsgrundlagen, die der Entscheidungsfindung der Dorfentwicklung dienen und die nicht unter die Nummern 21 bis 2.2.10 der VV-Dorf fallen.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Keine Förderungen:

Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die bereits begonnen wurden,
  • für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten,
  • auf Friedhöfen,
  • die einer Beitragspflicht unterliegen beziehungsweise deren beitragspflichtige Bestandteile.

Städtische Grundstücke

Betrifft

  • Grundstücksverkehr
  • Grundstücksverwaltung
  • Vertragsangelegenheiten

Informationen zum Geoportal Trier


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