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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Nutzen Sie hier die Online-Anmeldung für den Wohnsitz (Onlineausweisfunktion)
Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht nun auch in Worms online.
Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.
Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.
Bei Minderjährigen:
Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden.
Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden.
Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.
In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier
Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.
So funktioniert der Online-Dienst:
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.
Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die Ausweis-App vorgenommen werden.
Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
Die An-, Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.
Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.
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