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Wer gewerbsmäßig Spielgeräte gem § 33 c Gewerbeordnung aufstellen möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 316 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |