Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".

Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).

Dienstleistung
Automatenaufsteller / Spielgeräteaufsteller

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte gem § 33 c Gewerbeordnung aufstellen möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.

 

Unterlagen

Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Führungszeugnis Belegart 0, das nicht älter als 3 Monate ist
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, die ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist
  • Bescheinigung über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer nach § 33c Gewerbeordnung
  • Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts www.vollstreckungsportal.de
  • Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
 

Gebühren

  • Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Huxel, Ute Sachbearbeiterin 316 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 32 04

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten, welche auch personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sogenannten Cookies helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten, über z.B. Ihr Verhalten, an Dritten weitergegeben werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Eine Einwilligung wird für alle technisch nicht notwendigen Cookies benötigt. Bei einer Zustimmung kann es gegebenenfalls auch zu einer Weiterleitung Ihrer Daten in ein Drittland kommen, dessen Datenschutzstandards sich von denen der EU unterscheidet.
Ihre Entscheidung wird für ein Jahr gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jedoch jederzeit ändern oder widerrufen.
Ohne Ihre Einwilligung kann es zu Einschränkungen bei Inhalten und der Bedienung kommen.

Detaillierte Informationen zum Einsatz von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen