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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
Grundlage ist das Heilpraktikergesetz.
Bei der Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte erfolgt die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung.
Die Prüfung selbst wird bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgelegt. Die Prüfungen finden an zwei Terminen im März und Oktober jeden Jahres statt.
Die Anmeldungen müssen bis spätestens 30.06. bzw. 31.12. des Jahres der KV Mainz-Bingen vorliegen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit zwischen 315,00 € und 525,00 € und ist bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zu entrichten.
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Fachrichtung.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Hey, Sandra | Sachbearbeiterin | 323 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 08 |