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Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
Dienstag, Freitag | Geschlossen | |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Unter Elternunterhalt ist der Unterhalt zu verstehen, den das Kind gegenüber seinen Eltern schuldet.
Dabei kann der Unterhaltspflichtige, unter Berücksichtigung der Selbstbehalte, sowohl aus Einkommen als auch aus Vermögen zum Unterhalt herangezogen werden.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Brecht, Rebecca
A - K |
Sachbearbeiterin | 284 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 11 |
Ihringer, Andreas
L - Z |
Sachbearbeiter | 285 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 09 |