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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | nach telefonischer Terminvereinbarung |
Unter Elternunterhalt ist der Unterhalt zu verstehen, den das Kind gegenüber seinen Eltern schuldet.
Dabei kann der Unterhaltspflichtige, unter Berücksichtigung der Selbstbehalte, aus Einkommen zum Unterhalt herangezogen werden.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Ihringer, Andreas
A - Z |
Sachbearbeiter | 285 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 51 09 |