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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Späth, Daniel | Abteilungsleiter | 127 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 21 00 |
Schmitt, Sonja | Sachbearbeiterin | 129 | Kontaktformular |
(nur vormittags): 0 62 41 / 8 53 - 21 05 |
Weyerich, Julya | Sachbearbeiterin | 129 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 21 06 |
Abteilungen |
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2.01 Kommunale Steuern |