Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Vergnügungssteuer

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Bereich 2 - Finanzen - Klosterstraße 23 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Bereich 2 - Finanzen
Klosterstraße 23
67547 Worms
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Informationen

Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z.B. Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind. 

Ebenso wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben. 

Die Vergnügungssteuersätze werden n der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Späth, Daniel Abteilungsleiter 127 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 21 00
Engelhard, Kerstin Sachbearbeiterin 114 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 20 01
Geiß, Tamara Sachbearbeiterin 114 Kontaktformular (nur vormittags): 0 62 41 / 8 53 - 20 02

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