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Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf einen Sozialausweis. Der Sozialausweis berechtigt, städtische Einrichtungen wie: Bäder, Museen, Volkshochschule, Theater, Omnibusse (VRN), Bücherei zu den jeweils gültigen ermäßigten Gebührensätzen in Anspruch zu nehmen. Zur Antragsstellung sind die entsprechenden Bescheide sowie ein Lichtbild vorzulegen.
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Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Donsbach, Andrea | Sachbearbeiterin | 28 | Kontaktformular |
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Trouwen, Christina | Sachbearbeiterin | 28 | Kontaktformular |
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