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Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) haben Anspruch auf einen Sozialausweis.
Der Sozialausweis berechtigt, städtische Einrichtungen wie: Bäder, Museen, Volkshochschule, Theater, Omnibusse (VRN), Bücherei zu den jeweils gültigen ermäßigten Gebührensätzen in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch innerhalb unserer Öffnungszeiten
Zur Antragsstellung sind die entsprechenden Leistungs-Bescheide sowie ein Lichtbild. vorzulegen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Trouwen, Christina | Sachbearbeiterin | 26 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 53 19 |
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Sozialausweis Antrag |
Sozialausweis Infoblatt |