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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.
Urkunden und Abschriften können Sie auch persönlich im Standesamt Worms beantragen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
Es werden folgende Urkunden ausgestellt:
Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:
Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.
Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.
Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.
Durch persönliche Vorsprache erhalten Sie die Urkunde auch sofort beim Standesamt Worms. Hierbei vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis/Reisepass, sowie ggf. die oben genannte Vollmacht sowie die Gebühren mitzubringen.
Je Urkunde bzw. je beglaubigter Abschrift ist eine Gebühr von 12,00 Euro zu entrichten.
Jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann, kostet 6,00 Euro.
Eine Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 10,00 Euro.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Finger, Horst | Abteilungsleiter | 122 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 00 |
Lerch, Dagmar | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 06 |
Radszuweit, Karin | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 01 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |