Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.
Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie auch persönlich Urkunen und Abschriften im Standesamt Worms beantragen.
Es werden folgende Urkunden ausgestellt:
Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:
Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.
Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.
Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.
Nach der Bestellung Ihrer Urkunde lassen Sie uns bitte noch zu Ihrer Legitimation eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, und ggf. eine Vollmacht zukommen. Gerne per Email als Anhang an urkunden@worms.de oder auf dem Postweg.
Erst wenn alle erforderliche Nachweise und Zahlungen vorliegen, werden wir Ihre Urkunde ausstellen, und zusenden.
Nach der Bestellung Ihrer Urkunde lassen Sie uns bitte noch zu Ihrer Legitimation eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes, und ggf. eine Vollmacht zukommen. Gerne per Email auch als Anhang an urkunden@worms.de oder auf dem Postweg.
Erst wenn alle erforderliche Nachweise und Zahlungen vorliegen, werden wir Ihre Urkunde ausstellen, und zusenden.
Je Urkunde bzw. je beglaubigter Abschrift ist eine Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten.
Jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann, kostet 6,50 Euro.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Jäger, Tina | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 06 |
Laumann, Jennifer | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 01 |
Abteilungen |
---|
3.04 Standesamt |