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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | Termine nach Vereinbarung |
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Bei kommunalen Bürgschaften handelt es sich um eine interne (Konzern Stadt Worms) Dienstleistung, die daraus besteht, für Kredite der Beteiligungen eine Ausfallbürgschaft zu erklären; d. h. die Stadt Worms tritt als Schuldner an die Stelle der Beteiligung, falls hier ein Zahlungsausfall eintritt. Ziel ist es, mit diesem Sicherungsinstrument "Ausfallbürgschaft" für die entsprechende Beteiligung eine Zinsersparnis zu erreichen bzw. die Kreditaufnahme erst zu ermöglichen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Decker, Sonja | Sachbearbeiterin | 201 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 22 09 |
Saur, Ralph | Sachbearbeiter | 201 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 22 08 |
Abteilungen |
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2.02 Haushalt |