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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Datenschutz:
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult, die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und dient als Anlaufstelle der Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes. Auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften gehört zu seinem Aufgaben sowie die Unterrichtung und Beratung des Oberbürgermeisters und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften.
Informationssicherheit:
Der Informationssicherheitsbeauftragte gestaltet Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und ist für die stetige Überwachung der Umsetzung zuständig.
Er entwickelt die Sicherheitsleitlinie und arbeitet bei der Entwicklung einer Informationssicherheitsstrategie mit.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Feststellung, Reporting und Untersuchung auftretender sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie die Beratung und Unterstützung der EDV Abteilung in IT-Sicherheitsbelangen sowie Entwicklung von praxistauglichen und pragmatischen Lösungsansätzen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen.
Er kommuniziert verständlich und aktiv zu Themen der Informationssicherheit in Form von Berichterstattung, Schulungen und Info-Flyern.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Hessinger, Daniel | Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter | 323 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 16 08 |
Abteilungen |
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1.06 Recht |