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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Die Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten werden vom BSI im Grundschutzkompendium festgelegt.
Der Informationssicherheitsbeauftragte gestaltet Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und ist für die stetige Überwachung der Umsetzung zuständig.
Er pflegt die Sicherheitsleitlinie und arbeitet bei der Entwicklung einer Informationssicherheitsstrategie mit.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Feststellung, Reporting und Untersuchung auftretender sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie die Beratung und Unterstützung der EDV Abteilung in Informationssicherheitsbelangen sowie Entwicklung von praxistauglichen und pragmatischen Lösungsansätzen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen. Für den Schutz der Informationssicherheit, achtet er besonders auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Diese sind die Grundwerte der Informationssicherheit.
Der Informationssicherheitsbeauftragte kommuniziert verständlich und aktiv zu seinen Themen in Form von Berichterstattung, Schulungen und Info-Flyern.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Heinzmann, Hanna | Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragte | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 10 88 |
| Mahler, Sascha | Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 10 87 |
| Abteilungen |
|---|
| 1.08 Digitalisierung & E-Government |