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Der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, ihren Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen erteilen.
Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Aufnahme des Kindes in den gemeinsamen Haushalt ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Meldebehörde nachzuweisen. Führt das Kind den Namen des anderen Elternteils, so bedarf die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens seiner Einwilligung; im Falle der gemeinsamen Sorge ist die Einwilligung auch dann erforderlich, wenn das Kind nicht den Namen des anderen Elternteils führt. Das Familiengericht kann die Einwilligung dieses Elternteils ersetzen, wenn die Namensänderung zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Diese Erklärung wird von den Beteiligten vor einem Standesbeamten in öffentlich-beglaubigter Form abgegeben.
Die Namenserteilung ist nur für minderjährige, unverheiratete Kinder möglich. Hat das Kind bereits das 14. Lebensjahr vollendet, muss es zur Namenserteilung einwilligen, d.h. es muss ebenfalls persönlich bei der Beurkundung der Erklärung anwesend sein und sich ausweisen. Für jüngere Kinder kann sein gesetzlicher Vertreter die Erklärung abgeben.
Eine Namenserteilung ist unwiderruflich, d.h. weder die Eltern/Elternteil, noch das Kind selbst können diese widerrufen. Sie ist nicht mit einer Adoption zu verwechseln. Für den anderen Elternteil ändert sich nichts an seinen Rechten und Pflichten; für den Stiefelternteil entstehen keine Rechte und Pflichten.
Namenserteilung 24,- EUR
jede getrennt davon beurkundete Einwilligung 24,- EUR
Geänderte Geburtsurkunde 12,- Eur
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Lais, Nicole | Sachbearbeiterin | 116 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 04 |
Weinmann, Christian | Sachbearbeiter | 117 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 07 |
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