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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Seit dem 01.06.2012 sind gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus Privathaushalten nach § 18 KrWG anzeigepflichtig.
Werden Sammlungen von z.B. Altkleidern oder Schrott im Raum Worms vorgenommen bzw. sind geplant, sind diese der unteren Abfallbehörde anzuzeigen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Roos, Marcus | Sachbearbeiter | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 09 |
Abteilungen |
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3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft |
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Anzeigeformular § 18 KrWG |