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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. (Hauptstelle) |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. (Hauptstelle) |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. (Hauptstelle) |
Hier können Sie eine Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:
Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.
Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden
Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft
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