- Bewachungsgewerbe § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 202 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |