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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Ausgabe von Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen bei der Abteilung 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft.
Die Meldungen werden ebenfalls bei den folgenden Stadtteilen ausgegeben:
Die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen, sowie die Lieferantenverzeichnisse zur Weinerzeugungsmeldung, müssen bis spätestens 15. Januar des folgenden Jahres bei der Stadtverwaltung Worms oder direkt bei einer der Weinbaudienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingegangen sein.
Hinweis:
Das Beiblatt zur Traubenerntemeldung mit den Bestimmungen über die Einhaltung des zulässigen Hektarertrages erhalten Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer. Diese dienen jedoch nur zur Selbstkontrolle und verbleiben beim Meldepflichtigen.
Am Seitenende finden Sie einen Link zur Internetseite der Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz. Dort finden Sie weitere Anträge, Meldungen und Info-Blätter.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Kalus, Sandra | Sachbearbeiterin | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 08 |
Abteilungen |
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3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft |