Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | |
Dienstag | Geschlossen | |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Finanzanlagenvermittler § 34 f GewO
Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 Euro
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 202 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |