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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin |
Für die Festsetzung eines Marktes muss die Zuordnung der Veranstaltung zu einem in den §§ 2 bis 8 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte genannten Veranstaltungstyp gegeben sein.
Hiernach sind folgende Veranstaltungsformen festsetzungsfähig:
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Huxel, Ute | Sachbearbeiterin | 316 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 32 04 |
Links |
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Wormser Wochenmarkt |