Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 bis auf weiteres nicht freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.
++ Seit 1.9.2023 haben sich die Gebühren für Kfz-Dienste erhöht! ++
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Abmeldung von allen Fahrzeugen möglich auch von nicht in Worms gemeldeten Fahrzeugen.
Antragstellung
Vorsprache
EC-Karte oder Debitkarte
Rechtsgrundlagen
§ 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
16,80 €
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Isbaner, Dennis | Abteilungsleiter | 121 | Kontaktformular | |
Schneider, Kerstin | stellv. Abteilungsleiterin | 120 | Kontaktformular | |
Wulf, Anja | Teamleiterin | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 27 |
Andrae, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Boxheimer, Izabela | Sachbearbeiterin | Kontaktformular | ||
Durrer, Nicolas | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Gerber, Corinna | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
König, Jenny | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Maydt, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Mucha, Matthias | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Neumann, Silvia | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Reinhardt, Klaus-Dieter | Sachbearbeiter | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 20 |
Röser, Sabrina | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Schmidt, Stefan | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Weber, Heike | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Zemke, Luca | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
Abteilungen |
---|
3.07 Bürgerservicebüro |