Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Umschreibung innerhalb von Worms (KFZ)

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug, das bereits in Worms zugelassen war, auf einen neuen Halter umschreiben lassen möchten.

Hinweise

Eine Zulassung auf den Standort oder Zweitwohnsitz ist ab dem 01.03.2007 nicht mehr möglich; zuständig ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.

Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Fahrzeughalter ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist hierfür die Vorlage einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Elternteile, Vormund, etc.) erforderlich.

Es besteht die Möglichkeit, die Zulassungsangelegenheit durch einen Bevollmächtigten erledigen zu lassen. Dieser muss dann jedoch seinen Original-Personalausweis, -Reisepass oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original sowie eine schriftliche Vollmacht des Halters (im Falle minderjähriger Fahrzeughalter eine Vollmacht der/des gesetzlichen Vertreter/s) und den Original-Personalausweis, -Reisepass mit

Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel mit zugehörigem Pass im Original des Halters vorlegen. Die Vollmacht enthält die Einverständniserklärung des Halters zur Bekanntgabe steuerrechtlicher Verhältnisse und zur Entgegennahme einer Aufstellung evtl. vorhandener Steuerrückstände sowie offener Verwaltungsgebühren. A Einen Vordruck der Vollmacht haben wir Ihnen unten zum Herunterladen bereitgestellt.

Soll die Zulassung auf eine juristische Person erfolgen, sind ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (und falls hieraus der Betriebssitz nicht hervorgeht zusätzlich die Gewerbeanmeldung oder ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.)) und der Personalausweis des Vertretungsberechtigten der Firma in Kopie vorzulegen. Sofern eine natürliche Person ein Kraftfahrzeug als Gewerbetreibender zulassen möchte, sind eine Gewerbeanmeldung oder falls nicht vorhanden ein anderer amtlicher Nachweis des Betriebssitzes (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Steuerbescheid, etc.) und der Original-Personalausweis vorzulegen.

Die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges kann nur erfolgen, wenn ein Nachweis erbracht wird, dass der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) nicht überschritten ist!

Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie auf der Homepage des Zolls unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html . Auf der Homepage des Zoll stehen auch Antragsformulare auf Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung z.B. für Fahrzeuge von Schwerbehinderten, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, etc. zum Download zur Verfügung. 

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

 

Unterlagen

bei außerbetriebgesetzes Fahrzeug:

  • Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB - Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief mit Abmeldebestätigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Bankkarte oder EC-Karte (IBAN wird benötigt) für die Steuer
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.

bei Zugelassenen Fahrzeug:

  • Gültiger Personalausweis des Halters oder Reisepass (mit Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde) oder Aufenthaltstitel im Original. Bitte achten Sie darauf, dass in dem Personalausweis der aktuelle Wohnort eingetragen ist.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief )
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder (Wenn das aktuelle ERH-Kennzeichen beibehalten werden soll, kann auf die Vorlage der Kennzeichenschilder verzichtet werden.)
  • Bankkarte oder EC-Karte (IBAN wird benötigt) für die Steuer
  • ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Bevollmächtigte/n, diese können Sie unten herunterladen.
 

Gebühren

Siehe Gebührenliste unter Downloads

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular
Wulf, Anja Teamleiterin 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 27
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Boxheimer, Izabela Sachbearbeiterin Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Gerber, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
König, Jenny Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Mucha, Matthias Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Neumann, Silvia Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Reinhardt, Klaus-Dieter Sachbearbeiter 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 20
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schmidt, Stefan Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Zemke, Luca Sachbearbeiterin EG Kontaktformular

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