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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
Freilaufende und ausgesetzte Haustiere meldenAufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Tier abgeben im TierheimWenn Sie ein Tier abgeben möchten, können Sie dies in einem Tierheim in Ihrer Nähe tun. Sie können ein Tierheim auch informieren, wenn Sie ein herrenloses Tier gefunden haben.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Roos, Marcus | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 09 |
Abteilungen |
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3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft |
Links |
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Umgang mit Fundtieren |