Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms

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Dienstleistung
Ausfuhrkennzeichen

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist.

Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

Der Empfangsberechtigte sowie der Fahrzeughalter haben die Erklärung zur Empfangsberechtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens abzugeben und zu unterschreiben.

Besonderheiten:

Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll

Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.

Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit polizeilicher Meldebestätigung.

Besitzt der Antragssteller kein Girokonto innerhalb der Europäischen Union, ist nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde vorab die Kraftfahrzeugsteuer bei einer Zahlstelle der Zollverwaltung zu entrichten. Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auch durch einen Empfangsberechtigten abgegeben werden.

Hinweis:

Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Ausnahmen können erfolgen bei Vorlage einer neunen HU, nicht älter als 4 Wochen. 

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

 

Unterlagen

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebestätigung)
  • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
  • Erklärung zur Empfangsberechtigung
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original oder Nachweis abrufbar über Zevis
  • Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Worms oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Worms nachzuweisen und zu erfassen sind. (siehe Downloads)
 

Gebühren

Siehe Preisliste in "Downloads"

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular
Wulf, Anja Teamleiterin 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 27
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Born, Isabella Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Bruckert, Jennifer Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
König, Jenny Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Neumann, Silvia Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Reinhardt, Klaus-Dieter Sachbearbeiter 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 20
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schmidt, Stefan Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Schuhmacher, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Zemke, Luca Sachbearbeiterin EG Kontaktformular

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