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Der Handwerkerparkausweis der Region Frankfurt RheinMain erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind. Denn Handwerker müssen nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen 334 Kommunen der Region Frankfurt RheinMain gültig ist.
Wo gilt der regionale Handwerkerparkausweis?
Die Ausnahmegenehmigung wird in folgenden Kommunen anerkannt:
Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d.H., Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden und den Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Kreis Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Bergstraße, im Rheingau-Taunus-Kreis, im Odenwaldkreis, im Landkreis Fulda, im Vogelsbergkreis, im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz- Bingen (ohne die Stadt Bingen)
Seit 1. Juni 2023 gilt der regionale Handwerkerparkausweis auch in den Städten Aschaffenburg und Worms, sowie den Städten und Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und dem Landkreis Bad Kissingen. Hier ist ab sofort eine Antragstellung bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde vor Ort möglich.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Hermann, Dieter | Abteilungsleiter | 304 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 00 |
Raiß, Bernhard | stellv. Abteilungsleiter | 302 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 15 |
Geißler, Diana | Sachbearbeiterin | 301 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 13 |
Hüttenberger, Nicole | Sachbearbeiterin | 301 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 14 |
Kalus, Evelin | Sachbearbeiterin | 325 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 16 |
Abteilungen |
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3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten |