Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Adressänderung / Namensänderung bei KFZ

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.

Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 bis auf weiteres nicht freigeschaltet werden.

Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Bei Änderung des Wohnsitzes innerhalb von Worms.Der Halter ist verpflichtet bei jeder Ummeldung innerhalb/außerhalb Worms sein Fahrzeugschein (ZB-Teil I) umzuschreiben.

Bei einer Hochzeit muss der Name in ZB-Teil I und ZB-Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden.

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

 

Unterlagen

Adressänderung

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Personalausweis oder Umzugsmeldung


Namenänderung

Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Nachweis der Änderung

 

Gebühren

12 Euro

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular
Wulf, Anja Teamleiterin 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 27
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Bruckert, Jennifer Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
König, Jenny Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Neumann, Silvia Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Reinhardt, Klaus-Dieter Sachbearbeiter 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 20
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schmidt, Stefan Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Schuhmacher, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Zemke, Luca Sachbearbeiterin EG Kontaktformular

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