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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 17:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 bis auf weiteres nicht freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.
Bei Änderung des Wohnsitzes innerhalb von Worms.Der Halter ist verpflichtet bei jeder Ummeldung innerhalb/außerhalb Worms sein Fahrzeugschein (ZB-Teil I) umzuschreiben.
Bei einer Hochzeit muss der Name in ZB-Teil I und ZB-Teil II (Fahrzeugbrief) geändert werden.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
(0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Adressänderung
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Umzugsmeldung
Namenänderung
Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Nachweis der Änderung
12 Euro
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Isbaner, Dennis | Abteilungsleiter | 121 | Kontaktformular | |
Schneider, Kerstin | stellv. Abteilungsleiterin | 120 | Kontaktformular | |
Wulf, Anja | Teamleiterin | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 27 |
Andrae, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Bruckert, Jennifer | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Durrer, Nicolas | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
König, Jenny | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Maydt, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Neumann, Silvia | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Reinhardt, Klaus-Dieter | Sachbearbeiter | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 20 |
Röser, Sabrina | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Schmidt, Stefan | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Schuhmacher, Corinna | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Weber, Heike | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Zemke, Luca | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
Abteilungen |
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3.07 Bürgerservicebüro |