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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
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Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).
Die technische Umsetzung der neuen Online Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Aus diesen Gründen können in Rheinland-Pfalz die Programme zur Nutzung von i-Kfz Stufe 4 bis auf weiteres nicht freigeschaltet werden.
Darüber hinaus können ab 01. Februar 2024, aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen, die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist zwar sehr bedauerlich, diese Maßnahmen liegen außerhalb der Einflusssphäre unserer Zulassungsbehörde und sind von uns nicht zu vertreten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner sind.Antragstellung
persönliche Vorsprache
Vertretung durch Dritte mit Vollmacht
Vorsprachen:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
Bankdaten des Bevollmächtigten (Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
KFZ aus der BRD
KFZ aus EU-Land
KFZ aus nicht EU-Land
siehe KFZ aus EU-Land
Siehe Preisliste unter "Downloads"
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Isbaner, Dennis | Abteilungsleiter | 121 | Kontaktformular | |
Schneider, Kerstin | stellv. Abteilungsleiterin | 120 | Kontaktformular | |
Wulf, Anja | Teamleiterin | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 27 |
Andrae, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Boxheimer, Izabela | Sachbearbeiterin | Kontaktformular | ||
Bruckert, Jennifer | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Durrer, Nicolas | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Gerber, Corinna | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
König, Jenny | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Maydt, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Mucha, Matthias | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Neumann, Silvia | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Reinhardt, Klaus-Dieter | Sachbearbeiter | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 20 |
Röser, Sabrina | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Schmidt, Stefan | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Weber, Heike | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Zemke, Luca | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
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