Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Nutzen Sie die Onlinezulassung.

Jetzt ist es möglich das Auto online zuzulassen. Bitte nutzen Sie den untenstehenden Link.

persönliche Vorsprache

Vertretung durch Dritte mit Vollmacht

Vorsprachen:

nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms

bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms

es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein

alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein

Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten

Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie

Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen

Bankdaten des Bevollmächtigten (Bankkarte im Original oder Kopie)

Zulassung auf Minderjährige

schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht

Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten

ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend 

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

 

Unterlagen

KFZ aus der BRD

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
  • Bankkarte im Original oder Kopie
  • Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
  • CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung

KFZ aus EU-Land

  • ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
  • Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • Bankkarte im Original oder Kopie
  • CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung

KFZ aus nicht EU-Land

siehe KFZ aus EU-Land

 

Gebühren

Siehe Preisliste unter "Downloads"

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 00
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 01
Wulf, Anja Teamleiterin 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 27
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Bott, Johanna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 12
Boxheimer, Izabela Sachbearbeiterin Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Gerber, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Mucha, Matthias Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Neumann, Silvia Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Reinhardt, Klaus-Dieter Sachbearbeiter 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 20
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schmidt, Stefan Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Strauß, Josephine Sachbearbeiterin Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Zemke, Luca Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Yildiz, Büsra Auszubildende Kontaktformular

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