Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Verlust und Diebstahl Fahrzeugdokumente und Kennzeichen

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro
Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein (ZB Teil 1)

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatz zu beantragen.

Nach einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Beantragung vorzulegen.

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen sein, ist hierüber eine eidesstattliche Versicherung durch den Halter, bei der Kfz-Zulassung abzugeben.

Wenn ein Fahrzeugschein nach altem Muster in Verlust geraten ist, genügt statt der eidesstattlichen Versicherung auch eine formlose Verlusterklärung. In diesem Fall erfolgt ein Austausch des Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.

Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.

Verlust oder Diebstahl Fahrzeugbrief (ZB-Teil 2)

Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Kennzeichen verloren oder gestohlen

Sollte/n Ihnen das/die Kennzeichen abhandengekommen sein, ist zunächst eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei abzugeben.

Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen muss eine eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben werden. Der/die Halter/in muss daher grundsätzlich persönlich vorsprechen. Die Abnahme der EV ist kostenpflichtig und beträgt bei der Zulassungsbehörde derzeit 30,70 Euro.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über das/die verlorengegangene/n Kennzeichen auch bei einem Notar abgegeben werden.

Ist/sind Ihnen das/die Kennzeichen gestohlen worden, entfällt bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.

Bei Verlust oder Diebstahl des/der Kennzeichen/s ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs und aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung durchzuführen.

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

 

Unterlagen

Verlust Kennzeichen:

  • Zur Umkennzeichnung des Fahrzeuges aufgrund Verlust benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde
  • das Kennzeichen ist erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • die Verlustanzeige der deutschen Polizei
  • (bei einem Verlust der/des Kennzeichen/s im Ausland muss zusätzlich, zur Erstattung der Anzeige bei der Polizei im Ausland, eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstattet werden)
  • ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar (bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben)
  • den Antrag auf Umkennzeichnung (siehe Formulare)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung, evtl. Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 5 Jahre)
  • und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma

Bei Diebstahl des Kennzeichens:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen wurde
  • das Kennzeichen ist erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
  • die Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei
  • (bei einem Diebstahl der/des Kennzeichen/s im Ausland muss zusätzlich, zur Erstattung der Anzeige bei der Polizei im Ausland, eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstattet werden)
  • den Antrag auf Umkennzeichnung (siehe Formulare)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung, evtl. Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 5 Jahre)
  • und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma

Ersatzausstellung Fahrzeugschein (ZB-Teil 1)

Für die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • ggf. die Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei
  • (bei einem Diebstahl der/des Kennzeichen/s im Ausland muss zusätzlich, zur Erstattung der Anzeige bei der Polizei im Ausland, eine Anzeige bei der deutschen Polizei erstattet werden)
  • ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar (bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
  • und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Möchten Sie lediglich einen unbrauchbaren (unleserlichen, eingerissenen,…) Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) umtauschen, entfällt die Abnahme der eidessstattlichen Versicherung. Der unbrauchbare Fahrzeugschein (Zulassungsbescheingung Teil I) und die o.g. Unterlagen sind zum Umtausch vorzulegen.

Ersatzausstellung Fahrzeugbrief (ZB-Teil 2)

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • ggf. die Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar (bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
  • und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Möchten Sie lediglich einen unbrauchbaren (unleserlichen, eingerissenen,…) Fahrzeubrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II) umtauschen, entfällt die Abnahme der eidessstattlichen Versicherung. Der unbrauchbare Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheingung Teil II) und die o.g. Unterlagen sind zum Umtausch vorzulegen.

 

Gebühren

Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges aufgrund Verlust liegt derzeit zwischen 58,50 Euro und 84,60 Euro.

Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges aufgrund Diebstahl liegt derzeit zwischen 27,50 Euro und 53,60 Euro.

Die Gebühr für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I liegt derzeit zwischen 11,80 Euro (Diebstahl!) und 61,10 Euro.

Die Gebühr für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II liegt derzeit zwischen 29,70 Euro (Diebstahl!) und 60,70 Euro.


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Isbaner, Dennis Abteilungsleiter 121 Kontaktformular
Schneider, Kerstin stellv. Abteilungsleiterin 120 Kontaktformular
Wulf, Anja Teamleiterin 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 27
Andrae, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Boxheimer, Izabela Sachbearbeiterin Kontaktformular
Durrer, Nicolas Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Gerber, Corinna Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
König, Jenny Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Maydt, Markus Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Mucha, Matthias Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Neumann, Silvia Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Reinhardt, Klaus-Dieter Sachbearbeiter 110 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 37 20
Röser, Sabrina Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Schmidt, Stefan Sachbearbeiter EG Kontaktformular
Weber, Heike Sachbearbeiterin EG Kontaktformular
Zemke, Luca Sachbearbeiterin EG Kontaktformular

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