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Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein (ZB Teil 1)
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, ist dieses der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatz zu beantragen.
Nach einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben werden. Die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Beantragung vorzulegen.
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen sein, ist hierüber eine eidesstattliche Versicherung durch den Halter, bei der Kfz-Zulassung abzugeben.
Wenn ein Fahrzeugschein nach altem Muster in Verlust geraten ist, genügt statt der eidesstattlichen Versicherung auch eine formlose Verlusterklärung. In diesem Fall erfolgt ein Austausch des Fahrzeugbriefes in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Ausstellung der Fahrzeugpapiere kann persönlich oder durch Bevollmächtigung beantragt werden.
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Verlust oder Diebstahl Fahrzeugbrief (ZB-Teil 2)
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.
Kennzeichen verloren oder gestohlen
Sollte/n Ihnen das/die Kennzeichen abhandengekommen sein, ist zunächst eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei abzugeben.
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen muss eine eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben werden. Der/die Halter/in muss daher grundsätzlich persönlich vorsprechen. Die Abnahme der EV ist kostenpflichtig und beträgt bei der Zulassungsbehörde derzeit 30,70 Euro.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über das/die verlorengegangene/n Kennzeichen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Ist/sind Ihnen das/die Kennzeichen gestohlen worden, entfällt bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Bei Verlust oder Diebstahl des/der Kennzeichen/s ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs und aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung durchzuführen.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Verlust Kennzeichen:
Bei Diebstahl des Kennzeichens:
Ersatzausstellung Fahrzeugschein (ZB-Teil 1)
Für die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie folgende Unterlagen:
Ersatzausstellung Fahrzeugbrief (ZB-Teil 2)
Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges aufgrund Verlust liegt derzeit zwischen 58,50 Euro und 84,60 Euro.
Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges aufgrund Diebstahl liegt derzeit zwischen 27,50 Euro und 53,60 Euro.
Die Gebühr für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I liegt derzeit zwischen 11,80 Euro (Diebstahl!) und 61,10 Euro.
Die Gebühr für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II liegt derzeit zwischen 29,70 Euro (Diebstahl!) und 60,70 Euro.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Isbaner, Dennis | Abteilungsleiter | 121 | Kontaktformular | |
Schneider, Kerstin | stellv. Abteilungsleiterin | 120 | Kontaktformular | |
Wulf, Anja | Teamleiterin | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 27 |
Andrae, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Boxheimer, Izabela | Sachbearbeiterin | Kontaktformular | ||
Durrer, Nicolas | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Gerber, Corinna | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
König, Jenny | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Maydt, Markus | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Mucha, Matthias | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Neumann, Silvia | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Reinhardt, Klaus-Dieter | Sachbearbeiter | 110 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 20 |
Röser, Sabrina | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Schmidt, Stefan | Sachbearbeiter | EG | Kontaktformular | |
Weber, Heike | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Zemke, Luca | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
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