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Umweltschutz von A-Z

Regenwasserversickerung

Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass es sinnvoller ist, soviel Regenwasser wie möglich zur Versickerung zu bringen. Im 1995 novellierten Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz wurde die Regenwasserversickerung stärker in den Vordergrund gerückt.

Auch die Stadt Worms unterstützt die dezentrale Regenwasserversickerung. Seit dem 01.01.1995 muss ein Grundstückseigentümer nur dann für die Niederschlagsentwässerung bezahlen, wenn befestigte Flächen (Dach- und/oder Hofflächen) an die Kanalisation angeschlossen sind. Verzichtet er darauf und lässt stattdessen Regenwasser auf seinem Grundstück versickern, entfällt die jährliche Gebühr von derzeit 53 Cent (0,53 €) pro Quadratmeter befestigter Fläche.

Eine flächenhafte Niederschlagsversickerung (Flächen- und einige Formen der Muldenversickerung) ist erlaubnisfrei. Die punktuelle, gezielte Versickerung über Rigolen, Sickerblöcke und Schächte ist erlaubnispflichtig und bei der Abteilung 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft zu beantragen. In beiden Fällen ist der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR), Hohenstaufenring 2, 67547 Worms, die Veränderung der Abflussfläche (der an die Kanalisation angeschlossenen Fläche) schriftlich zu erklären. Der Erklärung ist eine Skizze mit einer Berechnung der verbleibenden Abflussfläche und bei erlaubnispflichtigen Versickerungsanlagen zusätzlich eine Kopie der Erlaubnis beizufügen.

Es lassen sich folgende Möglichkeiten für die dezentrale Versickerung von Niederschlagswässern unterscheiden:

Flächenversickerung
Hierbei wird das Niederschlagswasser offen und ohne wesentlichen Aufstau in der Fläche (z. B. einer Rasenfläche) direkt versickert. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Boden über eine ausreichend hohe Wasseraufnahmefähigkeit verfügt und die Versickerungsfläche ausreichend groß bemessen ist. Die Flächenversickerung ist erlaubnisfrei.

Muldenversickerung
Bei dieser Variante der Flächenversickerung wird eine zeitweise Speicherung des Niederschlags in einer Mulde ermöglicht. Damit kann die Versickerungsrate des Bodens geringer sein als der Niederschlagszufluss. Die Muldenversickerung beansprucht geringere Flächengrößen (ca. 10 % der angeschlossenen Dachfläche) und kommt auch für Seitenräume von untergeordneten Wegen in Betracht. Eine Muldenversickerung bedarf bis zu einer Tiefe von 25 cm keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Ob bei der geplanten Dimensionierung einer Mulde von einer punktuellen und damit genehmigungspflichtigen Versickerung auszugehen ist, entscheidet im Einzelfall die Abteilung 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft als Genehmigungsbehörde.

Rigolen- und Rohrversickerung
Bei dieser Form wird das Niederschlagswasser oberirdisch in einen kiesgefüllten Graben oder unterirdisch in einen in Kies gebetteten Rohrstrang geleitet, dort zwischengespeichert und allmählich zur Versickerung gebracht. Im Gegensatz zu den beiden oben genannten Versickerungsformen ist hier von einem erhöhten baulichen Aufwand auszugehen. Rigolen- und Rohrversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Gleiches gilt für sog. Sickerblöcke. Das sind Kunststoffkästen, die gegenüber kiesgefüllten Rigolen über einen wesentlich größeren Porenraum verfügen.

Schachtversickerung
Bei der Schachtversickerung wird das Niederschlagswasser in einem wasserdurchlässigen Schacht zwischengespeichert und zeitverzögert in den Untergrund abgegeben. Versickerungsschächte kommen aufgrund ihres geringen Platzbedarfs und der hohen Speicher- und Versickerungsrate, insbesondere für größere Entwässerungsflächen wie auch für kleine Grundstücke in Betracht. Auch hier ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Die Einsatzmöglichkeiten der unterschiedlichen Versickerungsanlagen richten sich vor allem nach ihrem Flächenbedarf, nach hydraulischen (Versickerungsrate) und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch nach den Erfordernissen des Grundwasserschutzes.

Für weitere Rückfragen und Beratung steht zur Verfügung

Abt. 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft
Adenauerring 1
67547 Worms
Tel.: (0 62 41) 8 53 - 35 02 / 35 10
umwelt@worms.de

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Flyer "Regenwasserversickerung".

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