Wahlkreuz (Das Foto zeigt einen blauer Stift auf weißem Papier, daneben ein schwarzer Kreis mit einem blauen Kreuz darin.)
Wahlkreuz (Das Foto zeigt einen blauer Stift auf weißem Papier, daneben ein schwarzer Kreis mit einem blauen Kreuz darin.)

Bekanntmachungen Wahlen

Nachfolgend stehen Ihnen Bekanntmachungen zu aktuellen Wahlen in Worms zur Verfügung (in der Regel als PDF-Dokumente und bis 6 Monate nach der Wahl):

Jugendparlamentswahl

Jugendparlamentswahl - JupaWahl vom 05. Mai bis 09. Mai 2025 an den Wormser Schulen und am 16. Mai 2025 im Haus der Jugend

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Wahlberechtigt sind alle Wormser Jugendlichen, die am Wahltag 16.05.2025 mindestens 14 Jahre und höchstens 21 Jahre alt sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten ab 23.03.2025 zugestellt.

Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

Wer an keiner Wormser Schule Schüler ist oder in dem Zeitraum nicht zur Schule geht oder auch am 16.05.2025 nicht im Haus der Jugend wählen kann, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.

Dies ist bis einschließlich 28. April 2025 formlos unter Angabe des vollständigen Namens (Vorname, Nachname) und des Geburtsdatums (Tag, Monat, Jahr) per E-Mail an jugendparlament@worms.de möglich, alternativ sich über das Kontaktformular des Kinder- und Jugendbüros zu melden oder einen Brief an das Kinder- und Jugendbüro Worms (Würdtweinstr. 12a, 67549 Worms) zu senden.

Sofern Briefwahl beantragt wurde, sind die Briefwahlunterlagen bis spätestens 16.05.2025, 14:00 Uhr entweder im Rathaus oder im Kinder- und Jugendbüro oder im Haus der Jugend abzugeben beziehungsweise in den Briefkasten einzuwerfen.

Es besteht keine Pflicht zur Wahl. Jeder Wahlberechtigte, der an der Wahl teilnehmen möchte, kann dies gerne tun.

Die zugelassenen Kandidaten und Wahllokale werden separat veröffentlicht.

Bundestagswahl 2025

Migrations- und Integrationsbeiratswahl 2024

Europawahl

Kommunalwahlen

Schöffenwahl 2023

Seniorenbeiratswahl 2024

Landtagswahl

Keine Einträge vorhanden

Oberbürgermeisterwahl

Keine Einträge vorhanden

Kontakt

Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
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