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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung |
Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Für den Fall, dass man hierzu selbst nicht mehr fähig ist, kann man vorher, in gesunden Tagen, seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festhalten. Eine Patientenverfügung sollte gemeinsam mit dem Hausarzt verfasst werden.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Ani, Doris | Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 08 |
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Caruso, Antonio | Sachbearbeiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 07 |
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Heine-Kornuta, Nina | Sachbearbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 09 |
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Stark, Roman | Sachbearbeiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 57 06 |
Abteilungen |
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5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion |
Links |
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Patientenverfügung |