Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Arbeitserlaubnis

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Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Dienstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Bürgerrathaus
Folzstraße 5
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Arbeitserlaubnis

Die im Aufenthaltstitel verfügten Auflagen ersetzen künftig die Arbeitserlaubnis. Das bedeutet, dass ein Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit ermöglichen soll, nur beantragt werden kann, wenn ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot bereits vorliegt.

Alle Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Durchführung des Zustimmungsverfahrens
  • Ausgefülltes Stellenangebot
  • Entwurf des Arbeitsvertrages

zum Arbeitsverhältnis können bei der Ausländerbehörde abgegeben werden. Diese prüft, ob die beabsichtigte Erwerbstätgkeit mit der entsprechenden Auflage zur Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann. In einigen Fällen liegt die Entscheidungsbefugnis hiefür bei ihr. In vielen Fällen ist aber eine Zustimmung durch die Arbeitsagentur hierfür erforderlich. Wird diese Zustimmung verweigert, ist es der Ausländerbehörde nicht möglich, die Aufenthaltsgenehmigung mit der erforderliche Auflage zu versehen.

 

 

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Glaser, Heike
Buchstaben: B - D ; Mh - Mz
Sachbearbeiterin 209 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 04
Johannes, Armin
Buchstaben: A ; Kow-Ll
Sachbearbeiter 211 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 03
Schmandt, Bianca
Buchstaben: Si - Z ; Lo - Me
Sachbearbeiterin 212 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 10
Weiland, Dirk
Buchstaben: E - Ke
Sachbearbeiter 213 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 05
Zwick, Marc
Buchstaben: N - SH ; Kh - Kov
Sachbearbeiter 208 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 06

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