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Dienstleistung
Bürgergeld

aus der Gesellschaft/Beteiligung: Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms

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Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms - Schönauer Straße 2 - 67547 Worms
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Schönauer Straße 2
67547 Worms
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Informationen

Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wurde durch das ab 01.01.2023 eingeführte Bürgergeld grundlegend reformiert. Es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.

Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.

Nähere Informationen und Online-Anträge erhalten Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Wer Bürgergeld erhält

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.

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