Die Anschaffung einer eigenen Solaranlage will gut geplant sein. Diese langfristige Investition in die Zukunft beinhaltet aber nicht nur wirtschaftliche Aspekte, sondern hilft, die Emission klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Sie können so aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und zur Energiewende in Worms beitragen.
Als Hilfestellung wird im Folgenden eine kurze Anleitung zur Anschaffung der eigenen Solaranlage in neun Schritten gegeben.
Auf der Grundlage des Solarpotentialkatasters haben Sie eine erste Einschätzung zur Eignung Ihres Daches und Ertragsprognose erhalten? Jetzt geht es schrittweise wie folgt weiter:
Die Berechnung des solaren Energiepotenzials auf Grundlage von Laserscannerdaten kann kleine Fehler enthalten. Zum einen können kleinste Dachstrukturen oder Dachflächenfenster bei der Laseraufnahme möglicherweise nicht erfasst worden sein, was zu einer Verfälschung der Flächenangabe führen kann.
Zum anderen stellt die Laserbefliegung eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Datenerfassung dar (Stand: 2016). Deshalb sollte auch die mögliche Verschattung durch gewachsene Bäume oder zwischenzeitlich neu errichtete Nachbargebäude bedacht werden.
Prinzipiell ist der Bau einer Solaranlage genehmigungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles muss aber eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden (s. u.).
Neben der Statik des Gebäudes spielt vor allem die bestehende Dacheindeckung eine Rolle für die Installation einer Solaranlage. Inwieweit Ihre Dacheindeckung geeignet ist, sollte vom Fachmann geprüft werden.
Zu beachten ist grundsätzlich, dass Solaranlagen auf bestehenden asbesthaltigen Dacheindeckungen (Wellasbestplatten, Eternit) nicht zulässig sind. Hier muss zuvor ein Austausch der Dachhaut vorgenommen werden.
Sollten Sie Pläne haben, Ihr Dach neu einzudecken, so kann eine dachintegrierte Solarstromanlage eine Alternative sein. Die Anlage wird dabei Teil der Dachhaut, so dass die Kosten für die Dacheindeckung in diesem Bereich gespart werden können.
Es ist zu ferner beachten, dass die Anbringung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf denkmalgeschützten Objekten und in Denkmalzonen genehmigungspflichtig ist. Im Rahmen der denkmalrechtlichen Genehmigung wird in jedem Einzelfall geprüft, ob die Anbringung einer Anlage auf dem Kulturdenkmal möglich ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Installation einer Photovoltaik- und Solarthermieanlage auf einem Kulturdenkmal. Ansprechpartner ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Worms, Hintere Judengasse 6, Tel.: 853-4704. Grundsätzliche Auskunft über bestehenden Denkmalschutz erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde oder unter www.gdke-rlp.de, hier: Verzeichnis der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz.
Im nächsten Schritt sollten die angesprochenen Punkte vom Fachmann geprüft werden. In der Region stehen Interessenten zahlreiche Fachbetriebe oder Solarfirmen für die Beratung und Installation zur Verfügung. Eine Liste geeigneter Fachfirmen bietet zum Beispiel das Branchenbuch oder die Handwerkskammer Rheinhessen
Haben Sie eine Firma Ihres Vertrauens gefunden, findet im nächsten Schritt ein ausführliches Beratungsgespräch vor Ort statt, bei dem neben Statik und Eignung der Dacheindeckung auch Punkte wie Netzanschlussmöglichkeiten oder notwendige Versicherungen geklärt werden sollen. Grundlage für eine Beratung sollte neben umfangreichen Unterlagen zum Gebäude die Auswertung des Solarpotentialkatasters sein. Auch die Frage, ob ein Speicher sinnvoll ist, oder ein Elektrofahrzeug integriert werden kann, sollte in diesem Schritt geklärt werden.
Wenn Sie sich zur Installation einer Solaranlage entschlossen haben, sollten von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote eingeholt werden. Diese sind auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit zu prüfen. Hilfestellung dazu kann ein unabhängiger Energieberater vor Ort leisten.
Sind die technischen Details geklärt und die Kosten ermittelt, geht es an die Finanzierung. Es sollte festgelegt werden, wie hoch der Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung ist und welcher Anteil über Fremdkapital gestellt werden muss.
Für benötigtes Fremdkapital bieten Wormser Banken speziell ausgearbeitete Kredite an. Auch das Programm „Erneuerbare Energien – Programm Standard“ der
Kreditanstalt für Wiederaufbau oder spezielle Finanzierungsangebote anderer Banken sind möglich. Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Bau der Anlage erst bei Zuteilung des Kredits begonnen werden kann.
Zusätzlich sollten sie sich Rat bei einem Steuerberater einholen. Als Stromproduzent werden sie Unternehmer, der als solcher umsatzsteuerpflichtig wird. Abschreibungsvarianten, steuerliche Fragen oder Altersvorsorge sollte in den Betrachtungen ebenfalls eine Rolle spielen.
Bei der Vergabe des Auftrages sollte unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten geachtet werden. Beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde gelegte Angebot.
Spezielle Vereinbarungen zu Ausführungs- und Fertigstellungsterminen und / oder dem spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme sollten ebenso mit der Auftragsvergabe niedergeschrieben werden wie vereinbarte Konsequenzen bei Terminüberschreitungen.
Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Auftragsbestätigung aushändigen und vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass er die Anmeldung der Anlage beim Energieversorger/Netzbetreiber vornimmt.
Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. In der Regel werden zwei neue Zähler gesetzt, ein Einspeise- und ein Bezugszähler.
Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Sie müssen den Betrieb Ihrer Anlage - über ein entsprechendes Online-Formular oder schriftlich - mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur melden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme. Von dort erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die Sie dem Netzbetreiber (in Worms ist das die EWR Netz GmbH) mitteilen müssen.
Der Netzbetreiber wird mit dem Anlagen-Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem aktuellen Vergütungssatz vergüten. Hierzu ist er nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich verpflichtet.
Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind. Vielleicht wird die Anlage aber schon über die bestehenden Versicherungen abgedeckt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage gelten Sie steuerlich als Unternehmer und sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, dass die gezahlte Umsatzsteuer für die Anschaffung, Installation oder spätere Wartungen als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet wird. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit Ihrem örtlichen Finanzamt auf.
Denken Sie nach einigen Jahren auch an das Thema Wartung und Reinigung der Anlage.